Gewerbegebiet Tostedt: Streit um ein Stück Zufahrt
bim. Tostedt. Ab wann gilt ein Grundstück als erschlossen? Darum ist ein Streit zwischen dem Unternehmer Marcus Fritsche und der Friedrich Vorwerk KG entbrannt.
Während Fritsche betont, dass er sein ca. 2.000 Quadratmeter großes Gewerbegrundstück inklusive Versorgungsleitungen und passender Zufahrt gekauft
habe, sieht das Unternehmen Vorwerk das Grundstück bereits durch die Ver- und Entsorgungsleitungen als voll erschlossen an.
Wenn man vor dem Grundstück von Heizung- und Sanitärfachmann Marcus Fritsche im Tostedter Gewerbegebiet Harburger Straße steht, glaubt man in der Tat an einen Schildbürgerstreich. Denn ein Teil seiner gepflasterten Zufahrt ist nicht nutzbar, weil sich darauf Rasenfläche und Zaun des Nachbarn befinden. Doch nicht der Nachbar habe sich zu breit gemacht. Dafür verantwortlich macht Marcus Fritsche die Firma Vorwerk, die das Gewerbegebiet geschaffen, vermarktet und erschlossen hat.
"Ich habe das Grundstück im Januar 2016 voll erschlossen gekauft, samt Kanal und Auffahrt", sagt er. Erste Verhandlungen habe er bereits im Jahr 2015 aufgenommen. "Da war hier alles noch Wiese, nur die Straßen waren schon da", berichtet Fritsche.
Plötzlich habe im vergangenen Jahr ein Begrenzungspflock auf seinem Grundstück gesteckt - und nur zwei Wochen später der Zaun des Nachbarn. "Da wurde meinem Nachbarn wohl etwas mehr Fläche verkauft, ohne auf mein Grundstück zu achten", vermutet Fritsche.
Sein Unternehmen, mit dem er im kommenden Jahr von der Straße Am Bahnhof ins Gewerbegebiet ziehen will, wird auch nachts beliefert. "Die Lieferanten müssen mit ihren Lkw rauf und runter. Ich möchte nicht, dass sie im Dunkeln den Zaun des Nachbarn kaputt fahren", ist Marcus Fritsche besorgt.
Seitens Vorwerk habe man ihm gesagt, er solle sich an die Gemeinde wenden und einen Antrag wegen seiner Auffahrt stellen. "Das muss dann aber der Antragsteller bezahlen. Ich sehe das nicht ein, schließlich habe ich die Auffahrt ja schon bezahlt", so Fritsche. Außerdem wäre es seiner Ansicht nach für das Rohrleitungsbauunternehmen Vorwerk kein Problem, das Pflaster auf der einen Seite auf rund einem Meter aufzunehmen und an der anderen Seite wieder anzupflastern.
Marcus Fritsche hat inzwischen einen Anwalt eingeschaltet.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.