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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat betätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

Holger Mayer vom BUND: "Zusammenhängendes ökologisches Netz schaffen"

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(bim). Die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Mittleres Estetal" sorgt bei manchem Bürger für Unmut (das WOCHENBLATT berichtete mehrfach).
Holger Mayer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Regionalverband Elbe-Heide, nimmt das zum Anlass, über Hintergründe und damit verbundene Auswirkungen - auch mit Blick auf die Gesetzestexte - zu informieren. Hier ein Auszug seiner Ausführungen.
Flora-Fauna-Habitat (FFH-)Richtlinie von Mai 1992: "Deutschland ist verpflichtet, diese im Rahmen der Landesgesetze umzusetzen und gegebenenfalls die Landesgesetze anzupassen. Geschieht dies nicht, drohen Vertragsverletzungsverfahren und hohe Geldstrafen."
Was will die FFH-Richtlinie?

"Die bedrohten Lebensräume und Arten sind Teil des Naturerbes der Gemeinschaft, und die Bedrohung, der sie ausgesetzt sind, ist oft grenzübergreifend. Daher sind zu ihrer Erhaltung Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich.
Zur Wiederherstellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind besondere Schutzgebiete auszuweisen, um nach einem genau festgelegten Zeitplan ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz zu schaffen.
Im Rahmen der Landnutzungs- und Entwicklungspolitik ist die Pflege von Landschaftselementen, die von ausschlaggebender Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen sind, zu fördern.
All dies funktioniert nur, wenn Schutzmaßnahmen auch in Niedersachsen erfolgen, die diese Erhaltungs- und Entwicklungsziele umsetzen. Wir sind in der EU mit die letzten, die eine verpflichtende Unterschutzstellung umzusetzen haben. Die EU droht mit Recht aufgrund der jahrelangen Überschreitung der Umsetzungstermine mit einem Vertragsverletzungsverfahren, das den Steuerzahler dann viele Millionen kosten wird."
Landschaftschutz oder Naturschutz?
"Beim Naturschutz ist pauschal alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Beim Landschaftschutz ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Eigentlich könnte man mit beiden Systemen den gleichen Schutz erreichen. Der Unterschied wäre dann nur, dass die Betroffenen beim Naturschutzgebiet einen Erschwernisausgleich bekommen, beim Landschaftschutzgebiet nicht. Doch das ist nicht so einfach. Denn einerseits will man im Landkreis ja erreichen, dass weniger geschützt wird, andererseits achtet die EU sehr genau darauf, dass der notwendige Schutz aufrechterhalten wird. Als Beispiel sei hier aus Griechenland die Insel Zakynthos gennant. Griechenland ist hier wegen nicht ausreichendem konkretem Schutz des FFH-Gebietes zweimal von der EU-Kommission vor dem europäischen Gerichtshof verklagt worden. Griechenland hat beide Male verloren."
Frage von Monokulturen im FFH-Gebiet:
"Ziel der EU-Richtlinie ist es, ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz zu schaffen. Wenn wir es noch nicht mal schaffen, in einem minimalen Prozentsatz der Flächen Deutschlands Schutz für die vorliegende einheimische Natur durchzusetzen, dann muss man sich fragen: Wie soll Deutschland im Jahr 2050 aussehen? Schon heute erfahren wir den Artenschwund bei Insekten, Amphibien, Reptilien und Vögeln. Das wird mit weiteren Monokulturen nicht besser.
Vielleicht wird es Zeit für ein Flurbereinigungsprogramm im Bereich der FFH-Gebiete, damit Menschen, die Verantwortung für nachfolgende Generationen übernehmen wollen, dort einspringen können, wo heutige Eigentümer nicht bereit sind, einen Generationenvertrag im Hinblick auf Natur und Umwelt einzugehen. Ansonsten sieht unsere Zukunft düster aus."

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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