Landkreis Harburg
Infos zu Afrikanischer Schweinepest, Blauzungenkrankheit und Faulbrut

Mit Flyern mit diesem "Warnschild" machte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vor vier Jahren darauf aufmerksam, Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter zu werfen | Foto: BMEL
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  • Mit Flyern mit diesem "Warnschild" machte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vor vier Jahren darauf aufmerksam, Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter zu werfen
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Afrikanische Schweinepest, Blauzungenkrankheit und Faulbrut gefährden in Deutschland und Niedersachsen nicht nur Nutztiere. Der Landkreis Harburg ist - anders als andere Regionen - von anzeigepflichtigen Tierseuchen bisher weitestgehend verschont geblieben. Angesichts des aktuellen Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und zahlreicher Fälle der Blauzungenkrankheit in Niedersachen ruft das Kreisveterinäramt Tierhalterinnen und Tierhalter jedoch zu höchster Wachsamkeit auf und informiert, wie relevante Tierseuchen erkannt werden können und was zur Prävention möglich ist, um großes Tierleid und wirtschaftliche Schäden nach Möglichkeit zu verhindern.

Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease, BT)

Die BT ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die Wiederkäuer wie Schafe, Rinder oder Ziegen, Wildwiederkäuer wie Reh-, Rot- oder Damwild, aber auch sogenannte Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas befällt. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mückenarten (Gnitzen). Für Menschen ist die BT völlig ungefährlich. Im Landkreis Harburg sind derzeit keine Fälle bekannt, in den Nachbarkreisen Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Heidekreis wurde die BT bei Schafen und Rindern festgestellt. Typische Symptome treten etwa eine Woche nach der Infektion auf:

  • erhöhte Körpertemperatur,
  • Apathie und Absonderung von der Herde,
  • Schwellung der geröteten Mundschleimhäute und der Zunge sowie dadurch vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul.
  • Infizierte weibliche Tiere erleiden häufiger Fehlgeburten.

Besonders bei Schafen kommt es durch die Infektion zu einer höheren Sterblichkeit, andere Wiederkäuer erkranken weniger schwer. Bei Rindern treten als zusätzliche Symptome Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien, Ablösungen der Schleimhäute im Zungen- und Maulbereich sowie Blasen am Kronsaum auf. Die Tiere geben weniger Milch und nehmen langsamer Gewicht zu.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Blauzungenkrankheit in Niedersachsen während des Sommers schnell weiter ausbreiten wird. Um Tiere so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu schützen, empfiehlt sich eine Beratung durch den Haustierarzt zu den Themen Impfung und Behandlung der Tiere mit einem Präparat, das Gnitzenstiche verhindert. Die nachgewiesenen Kosten in Höhe von maximal drei Euro für den Impfstoff zur Grundimmunisierung bei Schafen und Ziegen übernimmt die Tierseuchenkasse Niedersachsen als Härtefallbeihilfe. Gleichzeitig zahlt die Tierseuchenkasse keine Entschädigung für ungeimpfte Tiere, die an der Blauzungenkrankheit sterben.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Landkreises unter
www.landkreis-harburg.de/blauzungenkrankheit und des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.


Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die ASP ist eine hoch ansteckende Virusinfektion, die Haus- und Wildschweine betrifft, fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Eine Möglichkeit zur vorbeugenden Impfung gibt es nicht. Für den Menschen und andere Tiere ist die ASP weder gefährlich noch ansteckend. Übertragen wird sie direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (zum Beispiel Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge, Werkzeuge) und Futter oder durch den Menschen verfütterte oder einfach achtlos weggeworfene Lebensmittel.

Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen sind bisher entlang der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie seit Mitte Juni 2024 in Hessen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Bisher konnte eine weitere Ausbreitung der Tierseuche verhindert werden. Wahrscheinliche Ursache des Ausbruchs in Hessen und in Rheinland-Pfalz sind kontaminierte Lebensmittel, die von Wildschweinen gefressen wurden. Dort sind mittlerweile in vier Fällen auch Hausschweine infiziert, überwiegend in Kleinsthaltungen.

Besonders die Ausbrüche in Hessen und Rheinland-Pfalz zeigen, dass die Gefahr einer Ausbreitung der ASP weiterhin als sehr hoch einzuschätzen ist. Wie auch das niedersächsische Landwirtschaftsministerium appelliert das Kreisveterinäramt deshalb an die schweinehaltenden Betriebe, alle Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der ASP lückenlos einzuhalten. Dazu gehören unter anderem die wildschweinsichere Umzäunung der Betriebe, die Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten sowie die Kontrolle des Zugangs zu Ställen und Futterlagern sowie separate Stallkleidung.

Weil für eine Einschleppung der ASP bereits kleine Mengen virushaltiger Lebensmittel ausreichen, sollten außerdem weder unverpacktes frisches Schweinefleisch noch unverpackte Schweinefleischerzeugnisse, wie Wurst oder Schinken, aus ASP-betroffenen Regionen mitgenommen werden. Das ASP-Virus kann in Lebensmitteln monatelang infektiös bleiben. Beim Picknick im Grünen oder bei der Rast an Autobahnen oder Landstraßen dürfen keinesfalls Speisereste in der Natur, sondern ausschließlich verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.

Bienenseuche Amerikanische Faulbrut (AFB)

Das Bakterium, das die Bienenseuche auslöst, bildet lang haltbare Sporen. Wenn die AFB nicht rechtzeitig bekämpft wird, ist die Ansteckungsgefahr für Bienen deshalb sehr groß. Lediglich junge Bienenlarven erkranken, erwachsene Bienen sind immun. Die Infektion kann schnell auf die gesamte Brut eines Bienenvolks übergreifen. Der Tod der Larven führt dazu, dass neue Arbeitsbienen nicht schnell genug aufgezogen werden. Das befallene Volk wird dadurch immer schwächer und stirbt am Ende ab. Durch die AFB können für Imker hohe wirtschaftliche Verluste entstehen. Für Menschen und andere Tiere sind das Bakterium und seine Sporen ungefährlich. Erkennen kann man die AFB an folgenden Symptomen:

  • die sogenannte Streichholzprobe ergibt eine breiige, kaffeebraun verfärbte und fadenziehende Masse in Brutzellen mit noch nicht eingetrocknetem Zellinhalt,
  • festsitzender Schorf in ehemaligen Brutzellen im unteren Teil der Wabe.

Im Landkreis Harburg wurde die AFB bei Bienenvölkern in der Gemeinde Tostedt durch Routineuntersuchungen festgestellt. Um eine Weiterverbreitung der Bienenkrankheit zu verhindern, hat der Veterinärdienst des Landkreises Harburg einen Sperrbezirk mit einem Radius von zwei Kilometern verhängt, in dem folgende Regelungen gelten:

  • Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden.
  • Gleichzeitig dürfen weder einzelne Bienen noch ganze Bienenvölker in den Sperrbezirk gebracht werden.
  • Bienenvölker, einzelne lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, als Bienenfutter vorgesehener Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

Bienenhalterinnen und Bienenhalter im Landkreis Harburg, sind aufgerufen, Ihre Bienenstände zu melden, gerne per E-Mail an veterinaerdienst@lkharburg.de. Weitere Informationen zur AFB gibt es unter www.landkreis-harburg.de/faulbrut.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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