Im Landkreis Harburg
Maskenpflicht für Versammlungen unter freiem Himmel
bim/nw. Landkreis Harburg. Der Landkreis Harburg erlässt angesichts der aktuellen Corona-Situation eine Maskenpflicht für Versammlungen unter freiem Himmel. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung, die am Freitag, 7. Januar 2022, in Kraft tritt und zunächst bis einschließlich 15. Januar 2022 befristet ist. Damit ergreift der Landkreis weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Teilnehmende sowie Ordnerinnen und Ordner von Versammlungen unter freiem Himmel sind zum Tragen einer Atemschutzmaske mit mindestens FFP2-Schutzniveau verpflichtet. Die Regelung gilt für das gesamte Kreisgebiet. Die Städte Buchholz und Winsen sowie die Gemeinde Seevetal haben als zuständige Versammlungsbehörden ebenfalls entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske bei Versammlungen gilt nicht für Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen wegen des höheren Atemwiderstandes das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zuzumuten ist. Dies ist gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft zu machen. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
Kinder und Jugendliche bis zum 15. Geburtstag dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete, textile oder textilähnliche Barriere verwenden, die eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises steht auf www.landkreis-harburg.de/verordnungen-corona.
Alle wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie im Landkreis Harburg finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona.
Die derzeit gültigen Corona-Regeln auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona-regeln.
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