Nicht in Nähe von Reetdachhäusern knallen

Reetdachhäuser wie dieses sind Denkmäler und altes Kulturgut und sollten nicht durch leichtfertige Silvesterböllerei in Flammen aufgehen | Foto: Marion Wenner
  • Reetdachhäuser wie dieses sind Denkmäler und altes Kulturgut und sollten nicht durch leichtfertige Silvesterböllerei in Flammen aufgehen
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bim. Tostedt. Besitzer der besonders brandgefährdeten Reetdachhäuser fürchten speziell in der Silvesternacht um ihr Hab und Gut. Daher hat die Samtgemeinde Tostedt eine Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken in der Samtgemeinde Tostedt erlassen.
Lodernde Flammen, knisterndes Reet, vernichtetes Eigentum: Das ist der Albtraum eines jeden Hausbesitzers, der ein uriges Reetdachhaus sein eigen nennt. Rose Marie Goetze aus Otter, auf deren Hof mehrere historische Fachwerkgebäude aus dem 17. und 19. Jahrhundert stehen, die sie gemeinsam mit ihrer Familie in liebevoller Kleinarbeit und Eigenhilfe restauriert und aufgebaut hat, durchlebt den Jahreswechsel regelmäßig mit größter Angst. "Obwohl bundesweit das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Reetdachgebäuden und anderen Gebäuden mit brandempfindlicher Dachdeckung verboten ist, kümmern sich einige Bürger nicht darum, ganz gleich, ob Alteingesessene oder Neubürger", klagt die besorgte Hausbesitzerin, die an jedem Neujahrstag abgebrannte Böller auf ihrem Grundstück findet. Auf die Problematik hingewiesene Feuerwerks-Freaks entgegnen meist: "Ich pass schon auf..."
Um Hausbesitzer wie Rose Marie Götze zu schützen, hat die Samtgemeinde Tostedt nun wie manch andere Gemeinde im Landkreis Harburg auf Anregung besorgter Bürger mit der "Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken in der Samtgemeinde Tostedt" eine rechtliche Grundlage geschaffen, mit der das Abschießen von Leuchtmunition, Raketen und Leuchtkugeln in einem Umkreis von 150 Metern um Reetdachgebäude und andere Gebäude mit brandempfindlicher Dachdeckung nicht nur die meiste Zeit des Jahres, sondern auch am 31. Dezember und 1. Januar verboten ist. Wer gegen dieses Gebot verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Gemeindebrandmeister Sven Bauer weiß um die Schwierigkeiten der Brandbekämpfung in solchen Fällen: "Wenn sich das Feuer erstmal auf dem Dach ausgebreitet hat, dann ist es für uns Feuerwehrleute schwer, die Lage zu beherrschen." Generell gelte, dass ein trockenes Reetdach schneller Feuer fange als ein nasses, weshalb Eigentümer eines nicht all zu großen Hauses das Dach prophylaktisch mit Wasser benetzen sollten. Der Empfehlung von Juristen, zur Beweissicherung Fotos der knaller- und böllerfreudigen Mitbürger zu machen, ist in der dunklen Silvesternacht sicher nicht immer problemlos nachzukommen. Und so empfiehlt Sven Bauer, lieber das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und um Verständnis zu bitten.
Jürgen Lürtzing, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Verkehr der Samtgemeinde Tostedt, rät all denjenigen, die abseits von Häusern mit brandempfindlichen Dächern das neue Jahr mit Knallern und Raketen begrüßen wollen, nur Feuerwerkskörper mit dem BAM-Prüfsiegel zu verwenden. Andere Feuerwerkskörper sind nicht zugelassen und können gefährlich sein. Und was so manch einer gern vergisst: "Wer knallt und feiert, der ist verpflichtet, später auch die Berge von Müll wegzuräumen", so Lürtzing.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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