Brutzeit
Nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt
Gartenbesitzer aufgepasst: Am 1. März beginnt offiziell wieder die Brutzeit: Bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden und zu beseitigen. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Das teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg mit.
Das im Bundesnaturschutzgesetz geregelte Gehölzschnittverbot soll dem Schutz der Arten dienen, die auf diese Gehölze angewiesen sind, das Blütenangebot für Insekten sicherstellen und Gehölze als Brutplatz erhalten.
Das Verbot gilt für Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der freien Landschaft, also z.B. für Wallhecken und Windschutzhecken am Rand von Äckern, die für einzelne Vogelarten wichtige Nistplätze sind.
In Ausnahmefällen - zur Gefahrenabwehr und aus Gründen der Verkehrssicherheit - können die Gehölze jedoch in geringem Umfang beseitigt werden. Im Zweifelsfall geben die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Auskunft. Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft in Waldgebieten ist von den geschilderten Vorschriften in der Regel nicht betroffen.
Für Privatgärten gilt das Verbot für den Baumschnitt zwar nicht; Hecken und Gebüsche dürfen dort aber ebenfalls ab März nicht stark zurückgeschnitten werden. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind erlaubt.
Gartenbesitzern ist grundsätzlich ein vorsichtiger Umgang bei der Pflege ihrer Pflanzungen zu empfehlen: So sollten Hecken besser nicht vor August zurückgeschnitten werden, weil dort häufig Vögel wie die Amsel ihre Jungen aufziehen.
Bei Obstbäumen zum Beispiel ist es sogar ungünstig, sie im Frühjahr zurückzuschneiden, wenn sie gerade in vollem Saft stehen. Dabei würden womöglich Blühtriebe abgeschnitten, und das kann den Ertrag schmälern.
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