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Pflegekammer Niedersachsen: Zwangsmitgliedschaft gegen Pflegenotstand?

Pflegekräfte - wie hier im Herbergsverein Tostedt - leisten wertvolle Arbeit
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(bim). Ein Brief, der kurz vor Weihnachten mehr als 90.000 Pflegekräfte erreichte, sorgte nicht für Freunde, sondern überwiegend für Entsetzen: Sie bekamen Post von der Pflegekammer Niedersachsen, der sie aufgrund ihres Berufes nun gesetzlich verpflichtend angehören (siehe Kasten). Mit dem Anschreiben erhielten sie die Aufforderung, 140 Euro - den "Halbjahresbeitrag" - zu überweisen. "Das ist eine absolute Frechheit", echauffiert sich Gabriele Gröning aus Hollenstedt, die seit 20 Jahren als examinierte Altenpflegerin arbeitet. "Dadurch schaffen wir den Pflegenotstand nicht ab", sagt sie. Statt einer neuen bürokratischen Instanz solle der Gesetzgeber vielmehr dafür Sorge tragen, die Ausbildung und Pflegeberufe attraktiver zu machen, um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, und die Personalschlüssel zu verändern.
Alle Pflegefachkräfte sind nun per Gesetz Mitglieder der Pflegekammer und sollen deren Arbeit mit ihren Mitgliedsbeiträgen - 0,4 Prozent ihrer Jahreseinkünfte - finanzieren.
Bei genauerem Lesen wirkt der in dem jetzt versandten Brief geforderte Höchstsatz von 140 Euro "Mitgliedsbeitrag" als eine Art Erpressung, damit die zwangsverpflichteten Mitglieder die angehängte Selbstauskunft ausfüllen. Zugrunde gelegt sind dieser Forderung "berufsbezogene Einkünfte von 70.000 Euro". Die erhalten höchstens Heimleitungen. Das durchschnittliche Jahreseinkommen von Pflegekräften liegt bei rund 30.000 Euro.
"Nun sollen diejenigen, auf deren Schultern der Pflegenotstand ausgetragen wird, die, die für die fehlenden Kollegen mitarbeiten für unangemessen niedrige Bezahlung, die Pflegekassen finanzieren", vermutet eine andere Pflegekraft. So müsse eine Krankenschwester mit einem durchschnittlichen Gehalt ca. zehn bis zwölf Euro pro Monat an die Pflegekammer zahlen. "Das ist erheblich und völlig unangebracht, da die Pflegeoffensive für mehr Gehalt und Anerkennung gestartet wurde", sagt sie.
Ein Pflegedienstleiter hingegen verteidigt die Kammer: "Jahrelang haben Pflegekräfte für eine solche Lobby gekämpft, die ihre Interessen in der Politik vertritt. Nun ist sie endlich da", sagt er. Und eine solche Interessenvertretung sei nicht zum Nulltarif zu haben.
Über die Pflegekammer und die Zwangsmitgliedschaft fühlt sich Gabriele Gröning - wie viele andere Zwangsmitglieder auch - nicht genügend informiert. "Es gab Anfang des Jahres ein Merkblatt, aus dem aber niemand schlau wurde", sagt sie. Außerdem: "Woher haben die meine Daten?", will die Altenpflegerin wissen, wo doch spätestens seit der Datenschutzgrundverordnung keine Daten ungefragt an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Offenbar hat das aktuelle Anschreiben samt Beitragserhebung für reichlich Irritationen gesorgt. Denn in der Pflegekammer laufen die Telefone heiß. Tino Schaft, Pressesprecher der Pflegekammer Niedersachsen, erklärt, dass die erste Kontaktaufnahme Ende 2017 erfolgt sei mit der Bitte, einen Meldebogen zurück zu schicken. Danach seien noch eine Infobroschüre und im Frühjahr 2018 Wahlunterlagen verschickt worden, bevor nun der Zahlungsbescheid versendet worden sei. Dass manche Inhalte schwer verständlich sind, kann er nachvollziehen. "Aber wir sind eine Behörde, die juristischen Formulierungen genügen muss", so Schaft.
Die Anschriften der Pflegefachkräfte habe die Kammer über rund 5.300 Arbeitgeber erhalten, die per Gesetz zur Auskunft verpflichtet seien.
Nach offensichtlich massiven Protesten der Zwangsmitglieder entschuldigt sich Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke inzwischen auf der Homepage der Pflegekammer für den Zeitpunkt der Beitragsforderung und die auf viele unangemessen wirkende Beitragshöhe. "Die Art der zukünftigen Beitragserhebung wird durch die Kammerversammlung kritisch überprüft", verspricht sie.

Einige Fragen an die Pflegekammer Niedersachsen:
WOCHENBLATT: Was wird aus den Beiträgen finanziert?
Pressesprecher Tino Schaft: Die vielfältigen Aufgaben der Pflegekammer sind nicht allein im Ehrenamt zu bewältigen. Die Beiträge dienen der Finanzierung dieser Aufgaben. In der Geschäftsstelle arbeiten entsprechend ihrer Qualifikation nach Tarifvertrag vergütete Beschäftigte, die die Beschlüsse der Kammerversammlung umsetzen, sich um die Anliegen der Mitglieder kümmern sowie in Fachressorts der Kammerversammlung zuarbeiten. Folgende Aufwendungen werden u.a. mit den Beiträgen finanziert:
• Personalaufwand der hauptamtlich Beschäftigten in der Geschäftsstelle
• Aufwendungen gemäß Aufwands- und Entschädigungsordnung für die Kammerversammlung
• Umsetzungen der Entscheidungen oder Maßnahmen der Arbeitsgruppen und Ausschüsse im Ehrenamt
• Aufwendungen für Beratungsleistungen
• Wahl zur Kammerversammlung
• Öffentlichkeitsarbeit, Administration
• Verwaltungstätigkeiten, EDV, Telekommunikation, Porto
• Miete der Geschäftsstelle
• Beratungsleistungen, z.B. Rechtberatung, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung.
WOCHENBLATT:
Welche Leistungen werden erbracht?
Tino Schaft: Vertreter der Kammer sind in verschieden Landesgremien (z.B. Landespflegeausschuss; Steuerkreis der Projektgruppe Niedersächsische Umsetzung des Pflegeberufegesetzes) und beratend in der Konzertierten Aktion Pflege tätig. Die Pflegekammer hat in sechs Regionalkonferenzen damit begonnen, die Erarbeitung einer Berufsordnung auf eine breite Basis zu stellen. Für 2019 sind diesbezüglich zahlreiche weitere Veranstaltungen geplant. Seit Jahresbeginn ist die Kammer für die berufliche Weiterbildung der Pflegeberufe zuständig.
Die Pflegekammer hat das Ziel, die Pflegeberufe demokratisch legitimiert zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Berufsgruppe der Pflegenden bekommt damit in der gesundheitspolitischen Debatte eine Stimme. Mit der Pflegekammer haben die Pflegefachpersonen erstmals die Chance, langfristig die Inhalte guter Pflege in eigener Verantwortung zu definieren. Die Pflegenden sitzen bei wichtigen Entscheidungen mit am Tisch.
Die Pflegekammer Niedersachsen vertritt die größte Gruppe der Beschäftigten im Gesundheitswesen gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und anderen Akteuren im Gesundheitswesen. Darüber hinaus berät die Pflegekammer Niedersachsen Behörden in Fragen der Gesetzgebung und nimmt damit Einfluss auf die weitere Entwicklung der Pflege in Niedersachsen. Sie nimmt in einer Ethikkommission Stellung zu pflegerelevanten Fragestellungen.
WOCHENBLATT:
Erhalten die Kammermitglieder und das Präsidium Gehälter oder Aufwandsentschädigungen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Tino Schaft: Die Mitglieder der Kammerversammlung und der Vorstand sind ehrenamtlich tätig und haben Anspruch auf Aufwandserstattung. Die Aufwands- und Entschädigungsordnung ist auf der Homepage der Pflegekammer veröffentlicht. 
Anm. d. Red.: Auszüge: "Die Mitglieder der Kammerversammlung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Kammerversammlung (inklusive Vor- und Nachbereitung) eine pauschale Aufwandsentschädigung von 200 Euro je Sitzungstag, wenn sie nachweislich 50 Prozent der Sitzungszeit anwesend waren."
Und: "Vorstandsmitglieder können für ihre Arbeit im Vorstand eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten. Sie beträgt für den Präsidenten 1.450 Euro, für den stellvertretenden Präsidenten 1.250 Euro pro Monat, für jedes weitere Vorstandsmitglied 850 Euro pro Monat."

Die Kammer und die Versammlung

Die Pflegekammer Niedersachsen ist nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die dritte ihrer Art. Die Intention der niedersächsischen Landesregierung bei der Einrichtung dieser "größten Heilberufekammer in Niedersachsen": Die Pflegekammer könne "die Interessen der Pflege mit starker Stimme vertreten".
Die Kammerversammlung der Pflegekammer Niedersachsen umfasst 31 Sitze, davon acht in der Altenpflege, 20 in der Gesundheits- und Krankenpflege und drei in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die Wahl fand im Juni 2018 statt.

Pflegekräfte - wie hier im Herbergsverein Tostedt - leisten wertvolle Arbeit
Gabriele Gröning mit dem Anschreiben der Pflegekammer und dem beigefügten Lastschriftmandat
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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