Ehemaliges Bahnhofsgebäude in Tostedt
Planungsrechtlicher Krimi

Das ehemalige Bahnhofsgebäude befindet sich seit 1986 in Privatbesitz
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bim. Tostedt. Zigarettenkippen, Scherben und anderer Müll am Bahnsteig, ein seit Jahren weitgehend verrammeltes Bahnhofsgebäude und ein Parkhaus, in dem Unbekannte schon mal ihre Notdurft verrichten. „Der Tostedter Bahnhof ist der schlimmste in der Region“, schimpft ein Pendler. Dass das alte Bahnhofsgebäude und die umliegenden Einrichtungen unterschiedliche Eigentümer und somit Zuständigkeiten haben, interessiert die Bahnfahrer wenig. Gemeinde und Samtgemeinde stehen vor einer großen Herausforderung, das Entrée attraktiv zu gestalten. Zumal das Bahnhofsgebäude von dessen Besitzer nun im Internet zu einem horrenden Preis zum Verkauf angeboten wird. Deshalb geht es inzwischen um mehr als nur darum, wer welchen Müll zu beseitigen hat. Was das WOCHENBLATT bei seinen mehrwöchigen Recherchen erfuhr, klingt wie ein Krimi in Planungsrecht.
Das ehemalige Bahnbetriebsgebäude, in dem sich der Servicepunkt mit der Fahrkartenausgabe befindet, gehört seit Januar 2016 der Samtgemeinde, ebenso die Fläche mit dem Parkhaus. „Der Substanzwert des Bahnbetriebsgebäudes ist gleich Null. Es war aber sinnvoller, das Gelände zu kaufen, anstatt jährlich hohe Pachtzahlungen an die Bahn zu leisten. Auch wollten wir damit eine andere Nutzung ausschließen“, erläutert Samtgemeinde-Bürgermeister und Gemeindedirektor Dr. Peter Dörsam. Die Kommune könnte sich auch vorstellen, das alte Bahnhofsgebäude zu erwerben, um dort u.a. den Fahrkartenverkauf und andere, den Bahnnutzern zu Gute kommende Einrichtungen unterzubringen und es insgesamt als Eingangstor Tostedts aufzuwerten. „Allerdings können wir dem Rat nur einen Preis vorschlagen, der sich an dem in einem Gutachten ermittelten Gebäudewert orientiert“, stellt Dörsam zu dem im Internet als Verhandlungsbasis angegebenen Verkaufspreis von 688.000 Euro klar.
Die Krux mit dem Planungsrecht: Die Bahn hatte früher hoheitliche Rechte, nutzte das Bahnhofsgebäude auch für Betriebswohnungen.
Seit 1986 befindet es sich in Privatbesitz. Die fünf Wohnungen sind seither vermietet. 2006 beantragte der Eigentümer eine Nutzung als Gaststätte und Spielhalle, die der Landkreis genehmigte. Letztere war allerdings der Gemeinde ein Dorn im Auge, die daraufhin erst eine Veränderungssperre erließ und schließlich einen Bebauungsplan aufstellte, der seit 2011 gültig ist und Wohnen laut Lärmemissionsgutachten sowie Vergnügungsstätten, also auch Spielhallen, untersagt.
Seit 2006 tat sich am Bahnhof auch nichts, was auf eine Geschäftseröffnung hätte schließen lassen können. 2015 beantragte der Eigentümer beim Landkreis - trotz des gültigen Bebauungsplanes -, die Baugenehmigung für Gaststätte und Spielhalle von 2006 zu verlängern. Der Landkreis sah keine Eile, darüber zu entscheiden, „da der Antragsteller daraufhin untätig war“, so Kreissprecher Bernhard Frosdorfer auf WOCHENBLATT-Anfrage. Dieser Antrag werde geprüft. „Der Bebauungsplan schließt eine Spielhalle aus, von daher werden wir den Antrag voraussichtlich ablehnen“, so Frosdorfer.
Nach Kenntnis des Landkreises wisse der Eigentümer von dem rechtskräftigen Bebauungsplan. Dessen ungeachtet wirbt der Eigentümer aber nun in seiner Verkaufsanzeige für das ehemalige Bahnhofsgebäude mit „fünf Wohnungen von ca. 410 Quadratmetern Gesamtfläche und einer Gewerbefläche von ca. 270 Quadratmetern für vielseitiges Gewerbe“.
Das habe auch den Landkreis erstaunt. Noch überraschter sei der Landkreis aber über eine andere Aussage des Internet-Inserats. Dort steht: „Durch den Denkmalschutz übernimmt der Landkreis Harburg einen Teil der Instandhaltungskosten.“ Dem widerspricht Frosdorfer: Das Gebäude sei zwar denkmalgeschützt. Der Landkreis werde aber keine Kosten übernehmen. Das gelte höchstens für die Sanierung der Außenfassade, wofür es aber keinen genehmigten Antrag gebe. Insofern sei es problematisch, damit zu werben, so Bernhard Frosdorfer, der potentiellen Käufern dringend rät, sich vorab über das Baurecht zu dem ehemaligen Bahnhofsgebäude in Tostedt zu informieren.

Verbesserung des Pendler-Standortes

Tostedt als letzter Haltepunkt im HVV-Gebiet ist ein starker Pendlerstandort. Von hier starten auch Berufstätige aus den Nachbarlandkreisen zu ihren Arbeitsstätten Richtung Hamburg. In den beiden P+R-Anlagen in der Zinnhütte und Am Bahnhof hat die Samtgemeinde in den vergangenen Jahren insgesamt 700 Pkw-Stellplätze geschaffen sowie rund 200 Fahrradstellplätze.
Für die Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs hat der Samtgemeinderat jüngst die Anschaffung einer digitalen Anzeige beschlossen, auf der angezeigt wird, welcher Bus am Bahnhof ankommt und mit welchen Verspätungen gegebenenfalls zu rechnen ist. Von den rund 13.000 Euro Anschaffungskosten werden 75 Prozent gefördert. Die laufende Unterhaltung kostet jährlich 570 Euro.
Thema Parkhaus
Immer wieder kommt es im Parkhaus neben dem Bahnhof zu Vandalismus. Erst kürzlich hatten Jugendliche das Treppenhaus mit Graffiti beschmiert. Zuvor hatten drei junge Leute auf einem Parkdeck Kleidungsstücke angezündet. Ein Pendler berichtet zudem, dass das Parkhaus „von PS-Idioten als Imponierstrecke“ missbraucht werde. Die Verwaltung denkt daher darüber nach, das Parkhaus künftig mit Kameras überwachen zu lassen, was im Sinne der Gefahrenabwehr sicher möglich ist.
Thema Toiletten
Ein großes Problem für Bahnreisende, Taxi- und Busfahrer sowie die Angestellten der Fahrkartenausgabe sind die fehlenden Toiletten. „Eine vandalismussichere Toilette ist sehr teuer“, sagt Dr. Peter Dörsam zu den rund 140.000 Euro Anschaffungskosten. Hinzu kommen die Ausgaben für die Unterhaltung. Im Fachausschuss wurde kürzlich aber zumindest diskutiert, für 40.000 Euro eine WC-Anlage mit eingeschränktem Nutzerkreis zu bauen.

Das sagt der Gebäude-Eigentümer

Auch Friedrich Lembke, Eigentümer des alten Bahnhofsgebäudes, regt sich über Müll und Vandalismus der Chaoten im Bahnhofsumfeld auf und sieht auch die Gemeinde in der Pflicht, tätig zu werden. Ebenso findet er es eine Schande, dass es keine öffentlichen Toiletten am Bahnhof gibt und die Bahn sich mit denen innerhalb der Züge herausrede.
Was sein Online-Inserat angeht, erklärte er auf WOCHENBLATT-Anfrage, von dem Bebauungsplan und was er regelt nichts zu wissen.
Und zum Denkmalschutz: „Wenn der Denkmalschutz Auflagen macht, muss er sich an den Kosten beteiligen.“ Aktuell gebe es diesbezüglich aber keine Absprachen mit dem Landkreis oder entsprechende Anträge.
Auf sein Online-Inserat hin hätten sich jedenfalls schon mehrere Interessenten gemeldet.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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