Zum Schutz der Bewohner
Seniorenheime nicht betreten
bim. Tostedt. Ausnahmezustand auch in den Alten- und Pflegeheimen: Da für ältere Menschen ein besonders hohes Risiko schwerer Krankheitsverläufe besteht, wenn sie sich mit dem Coronavirus infizieren, gilt in den Einrichtungen jetzt - zunächt bis zum 18. April - ein Besuchs- und Betretungsverbot. Die Tagespflegen sind ebenfalls geschlossen. So ist es auch beim Herbergsverein, Altenheim und Diakoniestation zu Tostedt, der Seniorenheime und Tagespflegen in der Region betreibt.
"Wir wollen unsere Bewohner schützen. Jeder Besuch von außen kann ein Risiko sein. Man weiß nicht, wer wo im Urlaub war oder mit wem er Kontakt hatte", erläutert Herbergsvereinsgeschäftsführer Helge Johannsen. Mit Plakaten an den Scheiben werden Besucher auf die Situation und das Betretungsverbot hingewiesen. Wer Fragen zu seinen im Altenheim betreuten Angehörigen hat, kann sich aber telefonisch im Herbergsverein melden.
Doch auch daheim werden viele Patienten und Senioren von ambulanten Pflegefachkräften betreut. Diese Dienste finden zurzeit nur noch eingeschränkt statt. "Viele zu Pflegende sagen von sich aus ab. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen lassen sich von Angehörigen versorgen", berichtet Helge Johannsen. Für diejenigen, die es wünschen, oder in Notfällen fahre der ambulante Pflegedienst nach wie vor zu den Kunden.
"Es ist eine tolle Leistung all unserer Angestellten und ihrer Angehörigen. Dafür kann ich ihnen gar nicht genug danken. Wenn sich niemand um die Senioren und Kranken kümmert, fällt ein sensibler Bereich des Gesundheitssystems aus", sagt Johannsen. Damit zum Beispiel die Altenpflegerinnen ihrer Arbeit nachgehen können, würden Ehepartner in der Kinderbetreuung einspringen. Auch hätten die Mitarbeiterinnen des ambulanten Pflegedienstes eine eigene Kinderbetreuung untereinander organisiert. "Unsere Mitarbeiter übernehmen auch eine hohe Verantwortung. Wer von einem Risiko weiß, wird gebeten, sich umgehend zu melden", so Johannsen. Er macht deutlich: "Die Pflegekräfte sind vor Ort, sie können nicht zuhause bleiben. Auch Küche, Verwaltung und Haustechnik müssen funktionieren." Alle anderen Veranstaltungen wie zum Beispiel Ausflüge seien abgesagt. Der Landkreis Harburg hat die Besuchs- und Betretungsverbote für alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Seniorenheime im Landkreis ausgesprochen.
Ausnahmen: Besuche von werdenden Vätern, von Vätern von Neugeborenen, von Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern auf Kinderstationen und Besuche enger Angehöriger von Palliativpatienten sowie im Einzelfall von Seelsorgern oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln.
Der Betrieb aller Einrichtungen der Tagespflege wurde untersagt. Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen, deren Größe auf das notwendige Maß zu begrenzen sind. Diese Betreuung dient dazu, Ältere und Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, deren Familienangehörige, die sonst die Pflege wahrnehmen, in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere: Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich; bei Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr; Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche; Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.
Der Landkreis empfiehlt, das durch eine Schließung der Tagespflegeeinrichtungen freie Personal für die Sicherstellung der Versorgung sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich einzusetzen, bei entsprechenden Personalengpässen auch trägerübergreifend.
Besuchs- und Betretungsverbote und die Ausnahmen
Der Landkreis Harburg hat die Besuchs- und Betretungsverbote für alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Seniorenheime im Landkreis ausgesprochen.
Ausnahmen: Besuche von werdenden Vätern, von Vätern von Neugeborenen, von Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern auf Kinderstationen und Besuche enger Angehöriger von Palliativpatienten sowie im Einzelfall von Seelsorgern oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln.
Der Betrieb aller Einrichtungen der Tagespflege wurde untersagt. Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen, deren Größe auf das notwendige Maß zu begrenzen ist. Diese Betreuung dient dazu, Ältere und Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, deren Familienangehörige, die sonst die Pflege wahrnehmen, in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere: Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich; bei Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr; Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche; Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.
Der Landkreis empfiehlt, das durch eine Schließung der Tagespflegeeinrichtungen freie Personal für die Sicherstellung der Versorgung sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich einzusetzen, bei entsprechenden Personalengpässen auch trägerübergreifend. Besuchs- und Betretungsverbote und die Ausnahmen Der Landkreis Harburg hat die Besuchs- und Betretungsverbote für alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Seniorenheime im Landkreis ausgesprochen.
Ausnahmen: Besuche von werdenden Vätern, von Vätern von Neugeborenen, von Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern auf Kinderstationen und Besuche enger Angehöriger von Palliativpatienten sowie im Einzelfall von Seelsorgern oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln.
Der Betrieb aller Einrichtungen der Tagespflege wurde untersagt. Ausgenommen ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen, deren Größe auf das notwendige Maß zu begrenzen sind. Diese Betreuung dient dazu, Ältere und Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, deren Familienangehörige, die sonst die Pflege wahrnehmen, in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere: Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich; bei Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr; Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche; Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.
Der Landkreis empfiehlt, das durch eine Schließung der Tagespflegeeinrichtungen freie Personal für die Sicherstellung der Versorgung sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich einzusetzen, bei entsprechenden Personalengpässen auch trägerübergreifend.
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