Sperrbezirk wegen Amerikanischer Faulbrut bei Bienenvölkern in Tostedt
bim. Tostedt. Bei einer Routineuntersuchung hat der Veterinärdienst des Landkreises Harburg bei drei Bienenvölkern eines Imkers in der Gemeinde Tostedt der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt und einen Sperrbezirk rund um die betroffenen Völker festgesetzt, um eine Weiterverbreitung der Bienenkrankheit zu vermeiden. Die angesteckten Bienenvölker mussten getötet werden, damit sie die Krankheit nicht in andere Völker tragen.
Der Sperrbezirk umfasst die Gemarkung Tostedt (mit Ausnahme der Bereiche nördlich des Ortes und westlich der Straße „Tiefenbruch“), die Gemarkung Todtglüsingen (ohne die Bereiche nördlich der Ortslage bis zur Este und dem Bereich östlich der Este) und die Gemarkung Otter (außer dem Gebiet südlich der Kreisstaße 66 sowie südlich und südwestlich der Straßen „Kiebitzmoor“ und „Tiefenbruch“).
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass alle Bienenhalter innerhalb des Sperrgebiets die Anzahl und Standorte ihrer Völker unverzüglich an das Veterinäramt melden müssen.
Bisher wurden weitere 105 Bienenvölker bei 16 Imkern im Sperrgebiet untersucht. Die Ergebnisse der Laborproben liegen dem Veterinäramt noch nicht vor. Diese Untersuchungen im Sperrbezirk werden frühestens zwei, spätestens aber neun Monate nach Feststellung der Bienenkrankheit wiederholt.
Für den Sperrbezirk gelten folgende weitere Beschränkungen:
Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihren Standorten entfernt werden. Bienenvölker, einzelne lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, als Bienenfutter vorgesehener Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
Außerdem dürfen keine Bienenvölker oder einzelne Bienen in das Gebiet gebracht werden.
Die Amerikanische Faulbrut ist in Deutschland anzeigepflichtig und befällt lediglich Bienen. Das Bakterium („Paenbacillus larvae“), das die Krankheit auslöst, bildet lang haltbare Sporen. Die Ansteckungsgefahr für Bienen ist deshalb sehr groß, wenn die Krankheit nicht rechtzeitig bekämpft wird. Durch befallene Völker können für Imker hohe wirtschaftliche Verluste entstehen. Für Menschen und andere Tiere sind das Bakterium und seine Sporen ungefährlich.
Die vollständige Verfügung zum Sperrgebiet findet sich unter www.landkreis-harburg.de (Suchbegriff „Faulbrut“). Fragen zum Sperrgebiet und zur Bekämpfung der Bienenerkrankung beantwortet der Veterinärdienst der Kreisverwaltung unter Tel. 04171-693466.
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