Thema Befriedung: Jäger befürchten vermehrt Wildschäden und Wildunfälle
bim. Otter. Ortstermin des Jagdbeirates in der Wümmeniederung bei Otter in der Samtgemeinde Tostedt. Hier hat ein Grundeigentümer, dem 24 Hektar an zwei Stellen einer 1.400-Hektar-Gemeindejagd gehören, einen Antrag auf „Befriedung“ seiner Flächen gestellt. Gibt die in der Kreisverwaltung angesiedelte Untere Jagdbehörde dem nach, müssten diese Flächen aus der Bejagung herausgenommen werden. Die Jagdpächter befürchten erschwerte Bedingungen.
Der Jagdbeirat setzt sich zusammen aus Vertretern der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Jagdgenossenschaft, der Landesjägerschaft, der Forstwirtschaft und der Landesforsten. „Wir wollen objektiv, sachlich und nüchtern entscheiden“, so Kreisjägermeister Norbert Leben.
Bei den Flächen, die befriedet werden sollen, handele es sich um ein Haupteinstandsgebiet von Reh- und Schwarzwild, so die Jagdpächter Peter Wilke und Jan Horstmann. „Um die Wildschweinpopulation zu regulieren, machen wir revierübergreifende Drückjagden. Da kommen wir an diesen Flächen vorbei“, erläuterte Horstmann. „Nicht jeder Hundehalter ist ortskundig, wie soll da verhindert werden, dass Hunde über die befriedeten Flächen laufen?“ fragt sich Horstmann.
Auch stelle sich die Frage, wie die Betretungsrechte geregelt werden, etwa für die Nachsuche nach verletztem Wild.
Jan Horstmann befürchtet auch, dass es vermehrt zu Wildschäden bei den Landwirten und zu Wildunfällen auf der nahen Kreisstraße 23 kommt, wenn die Wildschweine auf den befriedeten Flächen ein neues Zuhause finden, wo nicht gejagt werden darf. Auch die Seuchenprävention, vorrangig bei der Schweinepest, spiele eine Rolle. „Wenn wir hier bestimmte Dinge im Sinne der Schadensabwehr nicht mehr machen können, stellt sich die Frage, ob man noch bereit ist, einen Pachtvertrag zu unterschreiben“, so Horstmann.
Übrigens: Horst Günter Jagau, Vorsitzender der Jägerschaft Landkreis Harburg, sagt, er versuche, die vom Grundeigentümer vorgebrachten ethischen Gründe mit der Kenntnis in Einklang zu bringen, dass ein Teil von dessen Flächen an einen Landwirt verpachtet sei, auf der Rinder für die Fleischproduktion gehalten werden.
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