Treibt ein irrer Katzenhasser sein Unwesen?
bim. Heidenau. Treibt ein irrer Katzenhasser in Heidenau (Samtgemeinde Tostedt) sein Unwesen? Oder sind die "Stubentiger" Opfer eines übereifrigen Jägers geworden? Das fragen sich mehrere Bewohner des dortigen Ferienzentrums, die ihre Katzen vermissen und bei der Suche nach ihren Lieblingen auf Lebendfallen, u.a. im benachbarten Naturschutzgebiet "Großes Everstorfer Moor", stießen. "Alle Fallen standen in unmittelbarer Nähe zum Zaun des Ferienzentrums, mit Hähnchenfleisch und Fisch als Köder", berichtet Katzenhalterin Katrin T. (Name der Redaktion bekannt).
"Das Halsband meines Katers 'Jack' (9) mit Blut daran wurde in der Nähe einer solchen Lebendfalle gefunden", sagt Katrin T. Sie hatte "Jack" zwei Wochen lang vermisst. Ohne Grund wäre der Kater nicht so lange unterwegs, ist sie überzeugt. "Er ist sehr verfressen und lässt keine Mahlzeit aus. Immer um 7 Uhr hat er mir gezeigt, dass er Futter will." Wenn die Katze an den Köder geht, fällt die Klappe herunter, erläutert Katrin T. den Mechanismus. Spaziergänger hätten ihr sogar berichtet, dass einige der Fallen mit Messern bestückt gewesen seien, die hochschnellten, sobald ein Tier in die Falle tappt.
"Am Ferienzentrum wurden auch Zäune aufgeschnitten, direkt vor einem der Löcher stand eine Falle", berichtet Katrin T.
Auch der einäugige Kater "Bebi" (8) eines anderen Anwohners ist verschwunden. "'Bebi' trug ein rotes Halsband mit Sender. Er war kein Streuner, hat sich höchstens mal 150 Meter vom Haus entfernt, um sich auf dem benachbarten Sportplatz zu sonnen", berichtet der Halter. Seit Mitte Oktober seien Kater und Sender spurlos verschwunden. Auch Katrin T. vermisst ihren "Jack" schmerzlich. Beide seien kastriert und keine Streuner gewesen, versichern sie.
"Im Laufe der vergangenen drei Jahre sind vom Ferienzentrum sechs Katzen verschwunden, von denen wir wissen. Wir laufen jetzt Patrouille und wollen andere Katzenhalter vor den Fallen warnen", erklären die Katzenhalter.
Katrin T. hat Anzeige wegen "Sachbeschädigung" und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstattet und auch die Samtgemeinde Tostedt informiert, die den Vorfall an die Jagdbehörde beim Landkreis weitergegeben haben soll. Die Fallen, so berichtet Katrin T., seien inzwischen verschwunden.
• In Harsefeld (Kreis Stade) war kürzlich die Katze "Pauline" von Michèle Schemming in eine Lebendfalle geraten. Drei Tage lang hatte die 21-Jährige ihren Liebling gesucht. Die verängstigte Katze fand sie schließlich abgemagert und verletzt auf dem Nachbargrundstück. Bei dem Versuch, sich selbst aus der Lebendfalle zu befreien, hatte sich "Pauline" sämtliche Vorderkrallen herausgerissen und Verletzungen an Nase und Kopf zugezogen.
• Bereits zwischen April und Juli vergangenen Jahres waren in dem Luftlinie nur wenige Hundert Meter entfernten Wistedt mindestens sieben Katzen spurlos verschwunden (das WOCHENBLATT berichtete).
Das sagen Jagdpächter und Kreis-Jägerschafts-Vorsitzender
Der für das Gebiet zuständige Jagdpächter gibt zu, in seinem Revier Lebendfallen aufzustellen. Er fange damit Füchse und Marderhunde. "Wenn da eine Katze drin ist, wird sie freigelassen. Auch Kaninchen und Hasen lasse ich frei", erklärte er auf WOCHENBLATT-Nachfrage.
Lebendfallen seien gängige Fangeräte, die ermöglichten, sogenannten Fehlfang schadlos entlassen zu können, bestätigt Horst Günter Jagau, Vorsitzender der Jägerschaft Landkreis Harburg. So könnten zum Beispiel Fischotter, die in Fallen zum Fang der Deiche schädigendenden Nutria tappen, wieder laufen gelassen werden. Für Lebendfallen gebe es die Regelung, diese nicht in befriedeten Bereichen, also in Wohngebieten aufzustellen. In Jagdrevieren seien sie zulässig.
Eine Tötung ist nicht zulässig
Darf in Naturschutzgebieten - auch mit Fallen - gejagt werden? Das WOCHENBLATT fragte beim Kreis-Naturschutzbeauftragten Dr. Klaus Hamann nach.
"In den meisten Naturschutzgebieten ist die ordnungsgemäße Jagdausübung freigestellt. Einschränkungen können z.B. für die Neuerrichtung von Hochsitzen, bestimmte Jagdarten (z.B. auf Wasserwild) oder auch die Anlage von Wildäckern bestehen. Grundsätzlich sind Einschränkungen dann durch die Verordnung zum Naturschutzgebiet geregelt", erläutert Dr. Hamann. In einem Runderlass vom November 2017, mit dem die Jagd in Schutzgebieten geregelt wird, heißt es u.a.: "Die Jagdausübung auf Prädatoren, Nutria und Schalenwild soll erhalten bleiben. Dabei soll auch die Fallenjagd als geeignetes Mittel bei der Prädatoren- und Nutriabejagung nicht beschränkt werden, wobei im Interesse schutzwürdiger Arten (z.B. Fischotter, Biber) Lebendfallen oder selektiv fangende Totschlagfallentypen vorzusehen sind."
Das Jagdrecht umfasst auch den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen. Allerdings muss beim Aufstellen der Fallen ein Schutzradius von 300 Metern eingehalten werden. Außerdem muss der Fallensteller mittels einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Bescheinigung die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachweisen und mit sich führen.
Die Fallen müssen alle sechs Stunden kontrolliert werden. "Viele Jäger nutzen heutzutage eine elektrische Übermittlung eines Fang-Erfolgs auf das Handy", so Hamann. Gelangen Katzen in eine Falle, gelten sie als Fundtiere und müssen der zuständigen Gemeinde bzw. dem Tierheim übergeben werden. Eine Tötung ist nicht zulässig.
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