Im Landkreis Harburg
Überwachungszone wird aufgehoben, Stallpflicht bleibt
bim. Landkreis Harburg. Die strengen Schutzmaßnahmen im Zehn-Kilometer-Radius rund um einen Geflügelbetrieb in Wistedt (Samtgemeinde Tostedt), in dem die Geflügelpest ausgebrochen war, werden am Mittwoch, 5. Januar 2022, aufgehoben. Die strikte Stallpflicht gilt aber weiterhin für alle Geflügelbetriebe im Landkreis Harburg.
Nach Angaben des Landkreises ist der Geflügelpestausbruch in dem Betrieb eingedämmt. Die intensiven Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, die das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium und dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) während des vergangenen Monats ergriffen hat, seien erfolgreich gewesen.
Jeder Verdacht auf Geflügelpest muss dem Kreisveterinäramt unverzüglich gemeldet werden. Die derzeit geltenden Regeln für die kreisweite Stallpflicht sind nachzulesen unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Fragen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz des Landkreises Harburg, Tierschutz/Tierseuchen, unter Tel. 04171-693466 oder per E-Mail an Tiergesundheit@LKHarburg.de.
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