Anzeigen-Kampagne in Wochenblättern
Ungeimpfte hoffen auf private Arbeitgeber

In Gesundheits- und Pflegeberufen gilt ab 15. März eine Impfpflicht. Ungeimpfte Pflegekräfte suchen nun nach Beschäftigung im privaten Bereich  | Foto:  Adobe Stock / HNFOTO
  • In Gesundheits- und Pflegeberufen gilt ab 15. März eine Impfpflicht. Ungeimpfte Pflegekräfte suchen nun nach Beschäftigung im privaten Bereich
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(bim). Am Samstag wurden bundesweit im großen Stil in Anzeigen- und Wochenblättern Stellengesuche von gegen Corona ungeimpften Kräften aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich geschaltet - auch im WOCHENBLATT (wir berichteten). Zum Teil handelte es sich um Fake-Annoncen von Impfgegnern. Beim WOCHENBLATT meldeten sich nun einige von Inserentinnen der Chiffre-Annoncen - Palliativ- und Krankenschwestern und ein Krankenpfleger, die glaubhaft versicherten, wegen der ab Mitte März geltenden Corona-Impfpflicht um ihre Existenz zu bangen. Sie sind besorgt, verzweifelt, wütend.

"Unsere Annoncen sind ernst gemeint", erklärten sie. Einige der Pflegekräfte hatten eine Stinkwut, weil das WOCHENBLATT die Annoncen, mit denen Impfgegner zweifelsohne Stimmung gegen die Impfpflicht machen, als Fake bezeichnete, und sehen sich wegen dem Hinweis auf den AfD-Aufruf (liegt der Redaktion vor) in die "rechte Ecke" gestellt. Problematisch ist, dass bundesweit zeitgleich Annoncen geschaltet wurden von Menschen, die nicht in der Pflege arbeiten und damit ein anderes Ziel verfolgen, nämlich Verunsicherung. Die haben dem Pflegepersonal, das ernsthaft händeringend nach neuen Arbeitsplätzen sucht, einen Bärendienst erwiesen.

Was die Pflegekräfte aus Krankenhäusern beider Landkreise und aus dem Hospiz gegenüber dem WOCHENBLATT unisono erklärten: "Wir sind keine Impfgegner." Sie misstrauen aber der Corona-Impfung und ihrer Wirkung oder fürchten Nebenwirkungen wie z.B. Thrombosen (Blutgerinnsel). Zumal man durch die Impfung nicht immun gegen Corona sei. Und sie sagen: "Wir lieben unsere Berufe." Durch die Impflicht fühlen sie sich massiv unter Druck gesetzt und in die Ecke gedrängt: "Entweder du lässt dich impfen, oder du verlierst Job und Geld. Wir wissen nicht, was nach dem 16. März passiert." Eine Krankenschwester wird bereits jetzt nicht mehr in bestimmte Schichten eingeteilt, eine andere tauche nicht mal mehr auf dem Dienstplan auf.
Dass ihre Anzeigen ähnliche Formulierungen hatten und zur gleichen Zeit erschienen, habe mit der Verständigung in ihren eigenen Chatgruppen zu tun, nicht über "Medien, die Hetze betreiben." Davon distanzieren sie sich ausdrücklich, so Pflegekräfte im Gespräch mit dem WOCHENBLATT. "Natürlich haben wir Mitarbeiter uns untereinander abgesprochen bei den Annoncen, um Aufsehen zu erregen und deutlich zu machen, dass von der Impflicht viele Kräfte betroffen und auf Suche nach einer neuen Arbeit sind", gab eine Krankenschwester aus Stade zu. "Von einer bundesweiten Aktion haben wir nichts gewusst", beteuerte sie. Auch eine Palliativschwester bezeichnete die konzertiete Anzeigen-Kampagne als "entsetzlich". Ihre Anzeigen seien keine politisch motivierte Kampagne, sondern "eine soziale, von verantwortungsvollen Pflegekräften", sagte ein Krankenpfleger.  Er gibt zu Bedenken, dass jede nicht mehr beschäftigte Kraft in Krankenhäusern, Hospizen und Seniorenheimen den Pflegenotstand weiter verschärfen werde.

Das Argument, ungeimpftes Personal gefährde Schutzbedürftige, lassen sie nicht gelten, da auch Geimpfte das Coronavorus weitergeben können. "Die Impfpflicht ist für uns ein Schlag ins Gesicht, dass Menschen vor uns geschützt werden müssten. Wir haben gelernt, fachgerecht mit Infektionen umzugehen", betonen sie. Außerdem würden die ungeimpften Kräfte täglich getestet, die Geimpften nur zwei-, dreimal in der Woche. Und es käme vor, dass auch positiv Getestete, geboosterte Fachkräfte weiter arbeiteten.

Eine Hospizmitarbeiterin auf Jobsuche berichtet, dass sie wegen eines Gendefektes (APC-Resistenz) nicht geimpft werden könne. Wegen der erblichen Blutgerinnugsstörung stellten Proteinspikes, wie sie in Corona-Impfstoffen eingesetzt werden, ein erhöhtes Gesundheitsrisko dar.  Die Unbedenklichkeit einer Corona-Impfung für sich wolle sie erst von einem Facharzt klären lassen, für den sie aber erst in ein paar Monaten einen Termin erhalte.  
 
Eine Krankenschwester, die seit 35 Jahren im Krankenhaus tätig ist, erklärte: "Ich kenne mindestens zehn weitere Krankenhausmitarbeiter, die Annoncen geschaltet haben. Wie soll ich mich von den Rechtsradikalen unterscheiden? Ich habe meinen Beruf gewählt, weil ich solidarisch bin." Und: "Wir haben nicht erst seit Corona einen Pflegenotstand. Wegen Corona haben schon viele gekündigt. Und jeder, der kündigt, fehlt."

Die Impfpflicht für Personal aus Pflege- und Gesundheitsberufen betrifft ebenso die die Kräfte in Büro und Hauswirtschaft. Und sie stellt die Arbeitgeber in einen Gewissenskonflikt, die ihre, zum Teil langjährigen, Mitarbeiter eigentlich nicht gehen lassen wollen, bei deren Weiterbeschäftigung aber mit Bußgeldern rechnen müssen.
Die Alternative und Hoffnung der ungeimpften Mitarbeiterinen und Gesundheits- und Pflegekräfte ist nun, im privaten Bereich eine Anstellung zu finden. Denn für Pflegekräfte mit privatrechtlichen Verträgen gilt die Impfpflicht (bislang) nicht.

Das sagt das Bundesgesundheitsministerium

Das WOCHENBLATT fragte beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Impfpflicht, Risikobewertung und weitere Verschärfung des Pflegenotstands nach. Das ist die Antwort aus dem Ministerium: 

"In bestimmten Settings, wie z. B. in Krankenhäusern, Praxen oder Pflegeeinrichtungen, halten sich typischerweise eine Vielzahl von besonders vulnerablen Personen auf, die regelmäßig aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung im Hinblick auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet sind und die unter Umständen ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe tragen. Geimpfte und genesene Personen infizieren sich seltener mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und werden somit auch seltener zu Überträgern dieses Virus. Das Risiko, das von Geimpften oder Genesenen ausgeht, ist somit deutlich geringer als bei Personen, die über keine solche Immunisierung verfügen. Aufgrund teilweise niedriger Impfquoten des Personals in den genannten Settings wurde im 'Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie' daher eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt.

Es ist eindeutiges Ziel dieser Regelung, dass die Versorgung von besonders vulnerablen Personengruppen durch geimpfte und genesene Personen wahrgenommen werden kann. Die Verbände der Pflegeeinrichtungsträger und viele Einrichtungen haben berichtet, dass sie wie schon bisher auch weiter engagiert für die Impfung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werben.

Das BMG geht nicht davon aus, dass eine Regelung, die den Schutz vulnerabler Personengruppen stärken soll und kann, zu Kündigungen von Pflege- und Betreuungspersonal in größerer Zahl führt. Dies entspricht auch nicht den Erfahrungen in anderen Ländern. Das BMG wird die Entwicklung in den Einrichtungen gemeinsam mit den Ländern aufmerksam beobachten.

Dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) liegen keine Daten vor, ob und ggf. wie viele Beschäftigte in Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Krankenhäusern und Arztpraxen aufgrund der Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bereits jetzt eine Arbeitslosigkeit ab Mitte März 2022 bei einer Arbeitsagentur angezeigt haben oder noch anzeigen werden. Die seitens der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten zur Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland sind retrospektiv. Zu Fragen der Umsetzung der Impfpflicht und zu anderen Fragen steht das BMG zudem in engem Kontakt mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Im Hinblick auf Personen, die in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, ist zwischen Personen, die bereits in den betroffenen Einrichtungen tätig sind, und Personen, die ab dem 16. März 2022 in solchen Einrichtungen tätig werden sollen, zu unterscheiden:

Alle Personen, die bereits in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation vorlegen. Wenn einer dieser Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt wird, oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt die erforderlichen personenbezogenen Daten weiterzuleiten.
Das Gesundheitsamt wird den Fall untersuchen und die Person zur Vorlage des entsprechenden Nachweises auffordern.

Bei Nichtvorlage besteht keine Verpflichtung zur Freistellung von Bestandspersonal durch die Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens. Bei Nichtvorlage des Nachweises trotz Aufforderung entscheidet das zuständige Gesundheitsamt nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall über die weiteren Maßnahmen (z. B. ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot) und wird dabei auch die Personalsituation in der Einrichtung berücksichtigen.

Für Neueinstellungen nach dem 15. März 2022 besteht allerdings ein Beschäftigungsverbot, wenn kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.

Die Leitung einer Einrichtung oder eines Unternehmens, die entgegen der gesetzlichen Verbote eine Person beschäftigt oder im Falle einer Benachrichtigungspflicht die Gesundheitsämter nicht informiert, muss mit einer Geldbuße rechnen. Die Überwachung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder."

Weitere Infos zum Thema gibt es unter www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht

Impfpflicht im Gesundheitswesen: Große Abwanderungswelle droht wohl nicht
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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