Moisburg
Wenn Radfahren zur Angstpartie wird
Den "Tag gegen Lärm" am Mittwoch, 26. April, nutzt die Bürgerinitiative (BI) Verkehrsberuhigung Moisburg, um auf die Gefahren des Radfahrens in dem Dorf und im Allgemeinen hinzuweisen. Denn nicht nur dort kann das Radfahren auf der Straße zur Angstpartie werden.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) favorisiert, dass Radfahrende sich die Straße gleichberechtigt mit dem motorisierten Verkehr teilen. Allerdings sind die Straßen in Moisburg sehr eng und auch stark befahren vom Durchgangsverkehr. In der Moisburger Dorfstraße sind die Radfahrenden mangels Radweg sogar auf die Fahrbahn gezwungen, denn der Gehweg ist nicht für Zweiräder freigegeben. Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger zu Recht, denn er ist an vielen Stellen sehr schmal und durch Kurven nicht immer einsehbar.
Die Beobachtungen der BI: Auch wenn ein Radfahrer z.B. auf einem E-Bike mit 25 km/h auf der Straße durchs Dorf fährt, kommt es zu Überholmanövern von Pkw- und Lkw-Fahrern, die nicht nur den Radfahrern Angst machen, sondern auch gefährlich werden können. Auch bereitet es den Zweiradfahrern Unbehagen, eine Schlage von Fahrzeugen im Rücken zu wissen und die Ungeduld der motorisierten Verkehrsteilnehmer zu spüren.
Einige Tipps des ADFC:
- Rücksicht nehmen und vorsichtig Rad fahren
- Eindeutig und vorausschauend Rad fahren
- Handzeichen geben
- Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern suchen
- Abstand halten und sich Sicherheitszonen schaffen
- Abbiegende Autos und Lkw erfordern erhöhte Aufmerksamkeit. Stichwort: toter Winkel
- Nicht als Geisterfahrer unterwegs sein
Die Kreisverwaltung appelliert an alle Kraftfahrer:
Bitte halten Sie ausreichend Abstand beim Überholen. Innerhalb von Ortschaften sind mindestens 1,5 Meter, außerhalb von Ortschaften mindestens zwei Meter vorgeschrieben.
Für Radfahrer gilt bei blauem Schild mit weißem Fahrrad:
Für Radfahrende gilt hier die Radwegebenutzungspflicht. Auch Radfahrende müssen sich an das Rechtsfahrgebot halten. Dieses gilt nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch an neben der Fahrbahn angelegten Radwegen. Ausnahme: Wenn es an einer Straße nur auf einer Seite einen Geh- und/oder Radweg gibt, der mit dem Zusatz "Radverkehr frei" gekennzeichnet ist, darf er auch in Gegenrichtung befahren werden. Kinder bis acht Jahre müssen und Kinder bis zehn Jahre dürfen mit dem Rad den Gehweg benutzen. Auch kann eine Aufsichtsperson (mind. 16 Jahre) ein Kind bis acht Jahre auf dem Gehweg begleiten. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.