Antrag auf Wasserförderung aus der Nordheide stößt auf Kritik

Das Kulturdenkmal "Alte Hanstedter Badeanstalt" an der Lindenallee. Wurden die starken Wasserabsenkungen in diesem und im vergangenen  Jahr durch den Klima-Einfluss oder die Wasserwerke verursacht? Das gilt es laut IGN im Verfahren zu klären | Foto: IGN
  • Das Kulturdenkmal "Alte Hanstedter Badeanstalt" an der Lindenallee. Wurden die starken Wasserabsenkungen in diesem und im vergangenen Jahr durch den Klima-Einfluss oder die Wasserwerke verursacht? Das gilt es laut IGN im Verfahren zu klären
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(bim). Die Förderung einer Durchschnittsmenge von 16,1 und einer Höchstmenge von 18,4 Millionen Kubikmetern Grundwasser jährlich über einen Zeitraum von 30 Jahren - das haben, wie berichtet, die Hamburger Wasserwerke (HWW) beim Landkreis Harburg beantragt. Bürger und Organisationen haben bis zum 2. Dezember Zeit, Einsprüche vorzubringen. Diese Frist ist zu kurz, meint die Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide (IGN). Da der Wasserrechtsantrag 17 (!) Ordner umfasst und die HWW immerhin zehn Jahre für die Einreichung des neuen Antrags gebraucht haben, fordert die IGN eine Verlängerung der Einspruchsfrist um mindestens fünf Monate.

Mit der jetzt beantragten Wassermenge könnten 360.000 Hamburger mit Trinkwasser versorgt werden, hat die IGN ausgerechnet. „Das sind mehr Menschen als der Landkreis Harburg Einwohner hat“, so IGN-Sprecher Gerhard Schierhorn.
Im Jahr 2009 hatten die HWW bereits einen Antrag vorgelegt, der damals eine jährliche Fördermenge von 16,6 Millionen Kubikmeter Wasser vorsah und auf heftigen Widerstand von Politik und Umweltverbänden aus der Nordheide stieß. Einige Kritikpunkte: Der Antrag sei mangelhaft ohne vollständige, prüffähige Unterlagen. Und die HWW hätten den Bedarf nicht ausreichend begründet, da rückläufige Bevölkerungsprognosen unberücksichtigt blieben und der Wasserverbrauch in Hamburg rückläufig ist. Und nun legen die HWW einen Antrag vor, in dem die bereits damals als zu hoch eingestufte Wassermenge noch einmal getoppt wird.

Für die HWW ist die Wasserförderung aus der Nordheide lukrativ. Bei der beantragten Fördermenge und einem Netto-Preis von 1,68 Euro pro Kubikmeter Wasser wären das jährlich rund 30,9 Millionen Euro. Da fallen auch die rund 7,5 Cent pro Kubikmeter Wasser nicht groß ins Gewicht, die mit dem „Wassercent“ an das Land Niedersachsen mit dem Ziel des verantwortungsvollen Umgangs mit der Ressource Wasser und der Sicherung dessen guter Qualität gezahlt werden müssen.

„Die Umweltverträglichkeit unserer Grundwasserförderung in der Nordheide liegt uns sehr am Herzen. Deshalb haben wir die Wasserförderung im Blick auf die schutzwürdigen Güter, die ökologische Verträglichkeit und die Nachhaltigkeit weiter optimiert“, schreiben die Hamburger Wasserwerke (HWW) in ihrem aktuell vorliegenden wasserrechtlichen Bewilligungsantrag an den Landkreis Harburg. Auch weisen die HWW darauf hin, dass das Wasserrechtsverfahren nun schon seit 15 Jahren andauert. Allerdings kein Wort davon, dass sie das Verfahren selbst durch einen 2009 nicht genehmigungsfähigen Antrag verschleppt haben.

Die alte Förderbewilligung aus dem Jahre 1974 war Ende 2004 ausgelaufen. Seither fördern die HWW auf Grundlage einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die noch von der damals zuständigen Bezirksregierung Lüneburg erteilt worden war, 15,7 Millionen Kubikmeter Wasser jährlich aus der Nordheide. Das sei eigentlich rechtswidrig, hatte eine 2009 über ein Umwelt-Büro beauftragte Rechtsanwaltskanzlei herausgefunden. Denn die wenig später aufgelöste Bezirksregierung Lüneburg hatte die Genehmigung mit Fristsetzung spontan und ohne Datierung dieser Frist erteilt.

Im Vorlauf der jetzigen Antragstellung seien von den HWW einige Zugeständnisse in naturschutzrechtlichen Problemstellungen gemacht worden. „Dennoch ist nach unserer Ansicht die beantragte Gesamtfördermenge und die Lage einzelner Brunnen in der Nähe von Naturschutzgebieten oder feuchten Tal-Auen mehr als problematisch“, sagt Gerhard Schierhorn, Sprecher der Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordeide (IGN).

• Der Landkreis Harburg sieht nicht die Fördermenge, sondern die Laufzeit als strittig an, so Kreissprecher Bernhard Frosdorfer auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Beim Nachweis der Bedarfsprognose seien die Gutachter des Landkreises involviert gewesen. Auch verteile sich die geförderte Wassermenge auf mehr Brunnen, da nun die Wassergewinnungsanlagen Schierhorn einbezogen seien. Allerdings ließe die beantragte Bewilligung keine Anpassungsmöglichkeiten zu, falls es wegen der Fördermenge an einem bestimmten Brunnen zu große Auswirkungen, etwa ein zu starkes Absinken des Grundwasserspiegels, gebe. Wenn es bei einer Bewilligung bleibe, müsse über einen kürzeren Zeitraum gesprochen werden. „Wir präferieren eine ‚gehobene Erlaubnis‘“, so Frosdorfer.

• Die 17 Ordner umfassenden Antragsunterlagen enthielten viele überflüssige Untersuchungen, andere, u.a. vom BUND seit drei Jahren geforderte, seien aber nicht erfolgt, sagt Holger Mayer, Gewässerexperte des BUND. „Beim Weseler Bach und anderen Gewässern wurde die Fließgeschwindigkeit des Wassers mit einem Ultraschallgerät gemessen. Wird eine bestimmte Geschwindigkeit nicht erreicht, verschlammt der Bach. Es hätte aber die durchfließende Wassermenge ermittelt werden müssen“, so Mayer. Diese würde direkt von der Grundwasserförderung beeinflusst. Auch argumentierten die HWW mit einem mathematischen Grundwassermodell, nach dem es nur in geringen Bereichen Schädigungen gebe. Das Modell sage aber ohne gemessene Abflussmenge nichts über die Realität aus.

• Die Antragsunterlagen liegen bis zum 18. November im Winsener Kreishaus sowie in folgenden Rathäusern im Landkreis Harburg aus: Buchholz, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Neu Wulmstorf, Rosengarten, Salzhausen, Seevetal, Stelle und Tostedt. Die Unterlagen können außerdem im Internet unter <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.landkreis-harburg.de/hww">www.landkreis-harburg.de/hww</a> eingesehen werden.

Die 2009 vorgebrachten Einwendungen aus dem damals abgebrochenen wasserrechtlichen Verfahren gelten weiterhin. Allerdings waren zu dem Zeitpunkt die Brunnen des alten Wasserwerks Schierhorn noch nicht im Verfahren enthalten. Daher rät die IGN Bürgern aus Schierhorn, Lüllau und Jesteburg, besonders auf ihre mögliche Betroffenheit durch die Grundwasserentnahme zu achten.

• Wegen des umfassenden Antragswerkes bietet die IGN Bürgern eine Beratung an in ihrem Büro im Hanstedter Küsterhaus, Am Steinberg 2, am Montag, 2. November, von 16 bis 18 Uhr und am Dienstag, 10. November, von 17 bis 18.30 Uhr.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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