Anwohner der Siedlung "Im Gehege" in Handeloh fordern Rechtssicherheit
bim. Handeloh. Für das nördliche Gebiet "Im Gehege" in Handeloh gibt es einen Bebauungsplan, für den südlichen Bereich allerdings nicht. Obwohl für alle Gebäude ein Dauerwohnrecht bestehe und die Siedlung voll erschlossen sei, hätten einzelne Anlieger bei Bauanträgen Schwierigkeiten bei der Genehmigung, berichtete Dr. Hans-Christian Schröder (FDP) in der jüngsten Sitzung des Handeloher Bau- und Planungsausschusses. Das Gremium befasste sich mit der Möglichkeit, auch für den südlichen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Es gehe nicht um eine bauliche Verdichtung, sondern darum, den Anliegern Rechtssicherheit zu geben, so Schröder.
Die Anwohner haben sich vor zwei Jahren zum Haus- und Grundeigentümerverein "Im Gehege" zusammen geschlossen, um ihre Interessen zu vertreten. Sie würden auch alle Kosten übernehmen, die für das Bebauungsplanverfahren anfallen würden, so CDU-Ratsherr Udo Kynast. "Die Anwohner der Siedlung leben historisch bedingt in einem reinen Wohngebiet", so Schröder. Das Problem dort: Der Wald grenzt direkt an diesen Teil der Siedlung, die Grundstücke selbst sind teilweise ebenfalls bewaldet, wodurch es u.a. Probleme mit den Abstandsregelungen gebe.
Udo Kynast verwies auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in einem vergleichbaren Fall. Dabei ging es um ein an einen Wald grenzendes Baugebiet in Lüllau, in dem der Landkreis den Hausbau nicht genehmigte, der Bauherr vom Verwaltungsgericht aber Recht bekam.
Stadtplaner Frank Patt informierte über die rechtlichen Möglichkeiten. Der Bebauungsplan für den nördlichen Bereich stamme aus den 1980er Jahren. Im Süden müsse hingegen jedes Bauvorhaben einzeln bewertet werden, wobei es Interpretationsschwierigkeiten gebe, wo die Waldgrenze ist. Ein Bebauungsplan habe neben der Rechtssicherheit für die Anlieger den Vorteil, dass sie sich nicht bei jeder Veränderung mit dem Landkreis und der Forstbehörde auseinandersetzen müssten, und die Gemeinde habe die Möglichkeit, mit zu gestalten. Wenn der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließe, werde der Landkreis aber auch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens als Untere Waldbehörde gehört. Der Wald, der dort überplant wird, könne an anderer Stelle ersetzt werden, oder man könne einen Waldumwandlungsantrag stellen, so Patt.
Die Gruppe FWH/SPD sah noch weiteren Beratungsbedarf bis zu einer Entscheidung im verwaltungsausschuss, sodass der Ausschuss keine Empfehlung abgab.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.