Zu massiv für ein Wohngebiet?
Anwohner-Kritik am "Spatzennest"-Ausbau
bim. Tostedt. Das Sozialwerk Tostedt will seine Kindertagesstätte „Spatzennest“, die sich derzeit an zwei Standorten an der Danziger und der Todtglüsinger Straße befindet, in einem neuen Gebäude zusammenführen und um zwei Krippengruppen (bis zu 30 Plätze) und eine weitere Elementargruppe (bis zu 25 Plätze) erweitern (das WOCHENBLATT berichtete). Die Nachbarn an der Breslauer Straße wollen das nicht hinnehmen. "Wir sind über dieses riesige Gebäude und vor allem über die Erhöhung der Plätze auf 150 Kinder mitten im Wohngebiet alles andere als erfreut", teilt Susanne Zillgitt mit. Der Brief mit der Kritik ist von weiteren elf Anwohnern unterzeichnet.
"Die Ausführlichkeit, mit der die Außengestaltung dieses Bauvorhabens diskutiert wurde, zeigt die Massivität dieses Gebäudes in einem Wohngebiet von Einzel- und Doppelhäusern. Ich habe die Höhe meines Hauses mal aus den Bauunterlagen herausgesucht: Unser Doppelhaus hat eine Höhe von 8,29 m mit einer Breite von 14 m längs zur Straße und einer Tiefe von 10,27 m, wobei die Traufhöhe auf 2,50 m liegt. Im Gegensatz zum geplanten Kindergartenbau mit einer Höhe von 9,11 m und 40 m Länge und mit zweigeschossigem Vollausbau (die Traufhöhe liegt auf ca. sechs Meter auf ganzer Länge) wirkt mein Doppelhaus geradezu wie Spielzeug. Der Neubau fügt sich für mich in keiner Weise in die Gegend ein", erläutert Susanne Zillgitt. Zudem sei der Kindergarten-Neubau in den Visualisierungen als einzelnes Modell und nicht mit den Gebäuden im Umfeld präsentiert worden.
Was die Anlieger weiter wundert, ist, dass kein Bedarfsplan an Kindergartenplätzen erhoben worden sei. "Als ich vor 22 Jahren aus Hamburg nach Tostedt gezogen bin, war das 'Spatzennest' eine Spielgruppe, inzwischen ist es ein Kindergarten mit über 90 Kindern." Ungelöst sei auch die Bewältigung des Verkehrsaufkommens, das durch die Erweiterung auf die Anwohner "zurollt". "Ich komme jetzt schon schlecht aus meiner Einfahrt ohne Einsicht auf die Fahrbahn! Zudem ist die Straße einspurig, weil die Anwohner rechts parken", klagt sie.
Da das Bauvorhaben dem Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes entspricht, müssen die Anwohner ihre Bedenken beim Landkreis als Baugenehmigungsbehörde vorbringen.
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