Tostedt
Baulichem "Wildwuchs" Einhalt gebieten
Höher, größer, breiter - so wird gefühlt überall dort gebaut, wo es keinen Bebauungsplan gibt. Die CDU-Fraktion hat daher im Februar 2021 beantragt, für die Bereiche, für die es noch keine baurechtlichen Vorgaben gibt, Bebauungspläne aufzustellen, und dem baulichen "Wildwuchs" Einhalt zu gebieten. Jetzt wurde vom Rat eine Prioritätenliste verabschiedet. Das Thema ist indes nicht neu: Bereits Mitte der 1970er Jahre befassten sich ehrenamtliche Politiker mit dem Thema. Geschehen ist seither äußerst wenig.
Das niedersächsische Baurecht ist komplex. Gibt es keinen B-Plan, greift der Paragraf 34. Insbesondere für Anwohner einer "Lückenbebauung" nach Paragraf 34 ist oft nicht nachzuvollziehen, warum sie plötzlich in ihrer Sichtfreiheit massiv eingeschränkt werden. Denn dann sind Maß und Art der Nutzung der benachbarten Grundstücke maßgeblich. Und so kann es passieren, dass ein eingeschossiges Wohnhaus nach Eigentümerwechsel durch ein mehrgeschossiges "ersetzt" wird, weil es daneben schon ein großes Gebäude gibt. "Der Rahmen und der Bereich, der die zulässige Bebauung prägt, sind dann häufig Gegenstand von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren", weiß Kreissprecherin Katja Bendig.
Folgende Bebauungspläne sollen nun in dieser Reihenfolge schnellstmöglich weiter bearbeitet werden:
- Bebauungsplan Nr. 39 „Waldstraße/Bahnhofstraße“
- Bebauungsplan Nr. 35 „Schwarzer Weg/Dieckhofstraße“
- Bebauungsplan Nr. 36 „Heidenauer Straße/Menkenplatz“
- Bebauungsplan Nr. 27 „Tostedter Straße/Hinter den Höfen“
- Bebauungsplan Nr. 42 „An der Post“
- Bebauungsplan Nr. 37 „Am Blocksberg/Uhlmannstraße“
- Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet B 75/Buxtehuder Straße“
"Wir müssen es nicht nur wollen, sondern auch tun", betonte Gerhard Netzel (SPD). "Wir sehen immer wieder Einrichtungen im Ort, wo wir und die Anwohner sagen: 'So haben wir uns das nicht vorgestellt'." Er bedankte sich für die Initiative bei der CDU. Er hatte einen Zeitungsartikel aus dem Jahr 1976 über die Gestaltung des Ortskerns mitgebracht. Schon damals lautete das politische Ziel: "In den Griff bekommen wollen CDU/WG wie auch SPD/FDP die künftige Gestaltung des Ortskernbereiches. Um zu einer vertretbaren städtbaulichen Ordnung zu kommen und Auswüchse zu verhindern."
Vielleicht klappt das ja nun im Jahr 2023.
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