Ratsbeschlüsse
Bebauung und Lärmschutz in Tostedt
bim. Tostedt. Der Tostedter Samtgemeindrat befasste sich kürzlich mit vier Flächennuntzungsplanänderungen für die Teilpläne Königsmoor, Otter, Wistedt und Kakenstorf sowie mit dem Lärmaktionsplan für Tostedt.
Königsmoor: Entlang der Baurat-Wiese-Straße (K23) gegenüber der Einmündung zur Schulstraße möchte die Gemeinde auf ca. 14.700 Quadratmetern eine zweireihige Bebauung ermöglichen. Je nach Zuschnitt und Größe könnten 15 bis 20 Bauplätze entstehen. Einstimmig beschloss der Rat, das Flächennutzungsplans-Änderungsverfahren und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Otter "südlich der Weller Straße": Im Gebiet "südlich der Weller Straße" (im Bereich Bosteler Berg) will die Samtgemeinde Gemeinbedarfs- und Wohnbauflächen entwickeln und eine Kindertagesstätte für zwei Krippen und drei Kindergartengruppen sowie eine Betreuungsgruppe als Erweiterungsoption bauen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine weitere Fläche dort erworben, sodass der Geltungsbereich des F-Plangebietes nach Osten um 4.600 Quadratmeter auf insgesamt 4,15 Hektar erweitert und der Entwurf in die Beteiligung der Bürger und Behörden gehen soll.
Rolf Aldag (CDU) machte Druck, das Verfahren voranzubringen: "Es ist zwei Jahre her, dass wir beschlossen haben, da so schnell wie möglich eine Kita zu bekommen." Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan, für den die Gemeinde Otter verantwortlich ist, solle im November gefasst werden, so die Verwaltung.
Wistedt "Im Ahler": Ein ca. 4,13 Hektar großer Änderungsbereich grenzt an die vorhandene Wohnbaufläche am Höhnkamp bis zur Straße Im Ahler. Am südöstlichen Punkt grenzt er an den zweiten, etwa 1,4 ha großen Änderungsbereich zwischen der Wohnbebauung am Roggenkamp und dem Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr an der Straße Am Brink. Der Rat beschloss einstimmig die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden sowie die öffentliche Auslegung (siehe Meldung links) und Behördenbeteiligung.
Kakenstorf "östliche Weidenstraße": Nach einem "langen Beratungsweg mit vielen Abwägungen", wie Samtgemeinde-Bürgermeister Dr. Peter Dörsam meinte, wurden bei einer Enthaltung die Stellungnahmen für das Gebiet "östliche Weidenstraße" und hier ebenfalls die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung beschlossen.
Lärmaktionsplan für die Gemeinde Tostedt: Als "Schaulaufen, um Vorgaben der EU zu erfüllen", nannte Peter Dörsam die Lärmaktionsplanungen in einer Sitzung im Februar vergangenen Jahres. Denn die EU verlangt Lärmaktionspläne, fasst die Vorgaben aber gleichzeitig so eng, dass für die meisten Kommunen Pläne ohne jegliche Verbesserung des Lärmschutzes verabschiedet werden. So werden Maßnahmen gegen Lärm nur für Landes- und Bundesstraßen - nicht für Kreisstraßen - vorgeschlagen, an denen tagsüber mehr als 70 und nachts mehr als 60 Dezibel Lärm erzeugt wird. Auch Bahnlärm ist ausgeklammert, zuständig dafür ist das Eisenbahnbundesamt. Die Landes- und Bundesstraßen müssen von mindestens 8.200 Fahrzeugen pro Tag und Richtung befahren werden. Außerdem müssen von dem Lärm gerundet mindestens 100 Anwohner betroffen sein. Für die Gemeinden Heidenau, Kakenstorf, Otter und Wistedt trifft das nicht zu. Wohl aber für die Gemeinde Tostedt, deren Lärmaktionsplan nun einstimmig verabschiedet wurde. Die jeweiligen Straßenbaulastträger sind aufgefordert, vorgeschlagene Maßnahmen umzusetzen. Tostedt erhofft sich daher nun, Tempo 30 auf der Bahnhofstraße ( L141) von der B75 bis zum Kreisverkehr durchzusetzen, was bislang abgelehnt wird.
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