Planungs- und Umweltausschuss
Bebauungsplan soll Windkraftanlagen-Abstände in Tostedt gewährleisten
bim. Tostedt. Die drei Windenergieanlagen (WEA) in Wüstenhöfen sind die ältesten in der Samtgemeinde Tostedt. Sie sind seit dem Jahr 2002 in Betrieb und haben bald ihre "technische Rente" erreicht. Da demnächst das Repowering anstehen könnte, also das Errichten neuer, leistungsstärkerer WEA, empfiehlt die Verwaltung, für das Gebiet einen Bebauungsplan "Windenergie Wüstenhöfen" aufzustellen. Um das Thema geht es in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Tostedt am morgigen Donnerstag, 4. Juni, um 18 Uhr in der Schützenhalle, Schützenstraße 51.
Hintergrund: Antragsteller und Windkraftprojektierer war damals Mathias Beckmann (MB Windpower Projekt GmbH & Co KG), der danach auch die zwei Windparks in der Gemeinde Heidenau realisiert hat - „Heidenau-Ost“ am Geheger Weg mit vier WEA im Jahr 2006 und „Hollinde“ an der A1 mit drei WEA im Jahr 2016. Für die Windparks "Wüstenhöfen" und "Heidenau-Ost" hat Mathias Beckmann zum Juli 2019 die Betriebsführung an die dänische Firma "Green Wind Denmark ApS" abgegeben, deren Rechtsanwältin derzeit ein mögliches Repowering für diese beiden Flächen prüft.
Die im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2025 des Landkreises Harburg festgelegten "Vorranggebiete für Windenergienutzung" sind größer als die aktuellen Windparks. Bedingt durch diese Vorgaben vergrößern sich die Flächen im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde in "Wüstenhöfen" von 10,6 auf 13,4 Hektar und "Heidenau-Ost" von 13,5 auf 42,83 Hektar.
Abstände haben sich geändert
Die Vergrößerung der Fläche „Wüstenhöfen“ resultiert insbesondere aus einem geringeren Abstand zu Waldflächen. Anstatt 150 Metern Abstand zum Wald gilt mit dem RROP 2025 lediglich ein Abstand von 60 Metern.
Gleichzeitig wurde der ursprüngliche Abstand von 750 Metern zum nächstgelegenen, reinen Wohngebiet von Heidenau beibehalten und nicht auf den nun allgemein gültigen 1.000-Meter-Abstand zu Siedlungsgebieten erweitert. Der Landkreis Harburg hat dies mit dem Bestandsschutz der vorhandenen WEA begründet.
Die Samtgemeinde Tostedt kann den 1.000-Meter-Abstand bei dieser Fläche nicht „eigenmächtig“ festlegen und somit korrigieren. Die Einhaltung des (neuen) Mindestabstandes zum Siedlungsgebiet wäre jedoch bei Aufstellung eines Bebauungsplanes im Zuge von Repoweringmaßnahmen möglich.
Weiteres Thema: die im Rahmen der erneuten Behörden- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan "Triftstraße / Fritz-Reuter-Straße". Wie mehrfach berichtet, will die Gottschalk Projektbau-GmbH im rückwärtigen Bereich der Hausnummern 19 und 21 zwischen Trift- und Fritz-Reuter-Straße zwei Mehrfamilienhäuser mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss mit je acht Wohneinheiten bauen. Bereits zuvor hatten Anwohner unter anderem Bedenken gegen die Gebäudehöhe und die Abstände zur bestehenden Bebauung geäußert. Aktuell liegt die Stellungnahme eines Anliegers vor, der befürchtet, dass sein Grundstück durch die Höhe der Gebäude - festgesetzt ist eine maximale Gebäudehöhe von zehn Metern - beschattet wird. Die Verwaltung sieht diesem Einwand insofern Rechnung getragen, der Abstand zwischen dem möglichen Neubau und den Terrassen- und Gartenbereichen des Bestandsgebäudes in der Triftstraße vergrößert wurde.
Fledermäuse nicht beeinträchtigen
Bezüglich des Hinweises des Anwohners auf in dem Gebiet vorkommende Fledermäuse nennt ein Diplom-Biologe in seinem Gutachten Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen.
Der Bebauungsplan soll voraussichtlich Anfang Juli als Satzung beschlossen werden.
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