Beschlüsse des Tostedter Samtgemeinderates: Ärzteversorgung und Kita-Gebühren

Linken-Ratsherr Jens Westermann zog seinen Antrag zurück
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bim. Tostedt. Eine bessere (haus-)ärztliche Versorgung wünschen sich viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis. Linken-Ratsherr Jens Westermann hatte das Thema bereits im März vergangenen Jahres mit einem Antrag auf die politische Agenda in Tostedt gebracht. In der jüngsten Samtgemeinderats-Sitzung sollte auf seinen Antrag hin eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert und beschlossen werden. Westermann hatte in seinem Antrag u.a. kritisiert, dass ein Numerus Clausus nicht mit unserem Grundgesetz und einer freien Berufswahl vereinbar sei und mit der Bedarfsplanung durch die Kassenärztliche Vereinigung den Ärzten die Wahl bei der Niederlassung genommen werde. Allerdings: "Kommunen haben kein Petitionsrecht", erläuterte Samtgemeinde-Bürgermeister Dr. Peter Dörsam. Daraufhin zog Jens Westermann seinen Antrag zurück. "Wir sind nicht zuständig. Aber die Fragen der Bürger landen bei uns. Da wir das Thema für wichtig halten, werden wir nochmal einen Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen in den Fachausschuss einladen", so Dörsam.
Reinhard Riepshoff (Grüne) berichtete von einer Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung auf eine Anfrage der Kreis-CDU im Kreissozialausschuss. "Der ärztliche Versorgungsgrad in Tostedt liegt bei rund 78 Prozent. Wir liegen kurz über einem Versorgungsnotstand", so Riepshoff.
• Einstimmig befürwortete der Rat, den Anbau einer Remise an das Feuerwehrhaus Otter voranzutreiben.
• Wegen der Umsetzung der von der Landesregierung beschlossenen, achtstündigen Kindertagesstätten-Gebührenfreiheit wurde die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten angepasst. Im Wesentlichen geht es um redaktionelle Änderungen, u.a. wurde der Begriff "Kindergarten" durch "Kindertagesstätten" ersetzt. Es stellte sich die Frage, ob Gebühren für eine Betreuung über acht Stunden pauschal oder wie bisher nach Einkommen gestaffelt erhoben werden sollen. "Das jetzt umzustellen, wäre ungünstig", so Peter Dörsam. Die Gebühr beträgt demnach weiterhin 1,44 Prozent des bereinigten Familieneinkommens. Die Mindestgebühr pro täglicher Betreuungsstunde beträgt 30 Euro, die Höchstgebühr 60 Euro.
Was die Kosten-Erstattung des Landes angeht, seien nun 55 statt der zunächst vorgesehenen 20 Prozent der Personalkosten vorgesehen, informierte Dörsam. Weiteres finanziere das Land aus Bundesmitteln im Rahmen des "Gute-Kita-Gesetzes". Auch gebe es einen Härtefallfonds, ebenfalls gespeist aus Bundesmitteln. "Wie hoch die Erstattung sein wird, steht erst Anfang 2019 fest", sagte Dörsam.
• Beschlossen wurde auch die Richtlinie zur Förderung von Kinderspielkreisen. In der Samtgemeinde betrifft das den Spielkreis Heidenau sowie einzelne Plätze im Spielkreis Sprötze. Die Sonderzuschuss-Summe belief sich im Jahre 2017 auf rund 8.800 Euro. In diesem Jahr wurden bereits rund 23.300 Euro ausgezahlt. Für 2019 sind 41.000 Euro im Haushalt bereitgestellt, deren Auszahlung nach eingereichter Defizitabrechnung erfolgt.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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