Landkreis Harburg
CDU fordert Sachstand zum "Heidewasserfonds"
(bim). Wie ist der Sachstand beim „Heidewasserfonds“? Das wollen die CDU-Landtagsabgeordneten Heiner Schönecke und André Bock insbesondere vom Umweltministerium unter Olaf Lies (SPD) wissen. Denn der Landtagsbeschluss dazu aus dem Jahr 2013 sei bis heute nicht umgesetzt worden.
Rückblick: Seinen Ursprung hat das Thema im Jahr 1974. Damals wurde zwischen dem Land Niedersachsen und der Hansestadt Hamburg ein Verwaltungsabkommen für 30 Jahre über die Gewinnung von 25 Millionen Kubikmeter Wasser abgeschlossen. Nachdem 2004 die damalige Bezirksregierung eine temporäre Erlaubnis für die Förderung von 15,7 Millionen Kubikmeter Wasser erteilte, stellten 2009 die Hamburger Wasserwerke einen Antrag auf Bewilligung einer Fördergenehmigung.
„Bereits 2010 beurteilte der Landkreis Harburg Bestandteile des Antrages kritisch. Zentrale Forderungen waren die Reduzierung des Förderungszeitraumes und der Fördermenge, da die Belange der Landwirtschaft sichergestellt werden mussten“, erklärt André Bock.
Im niedersächsischen Landtag wurden 2010 sowie 2013 Entschließungen angenommen, die u.a. die Forderung nach einem finanziellen Beitrag für den Grund- und Oberflächenwasserschutz sowie eine Beschränkung der maximalen Entnahme pro Jahr beinhalteten. Nach einem umfangreichen Verfahren wurde 2019 die neue Fördergenehmigung vom Landkreis Harburg als untere Wasserbehörde erteilt. Die Genehmigung hat eine Laufzeit bis 2048 und beinhaltet eine Fördermenge von 16,1 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr.
„Die jetzt vorhandenen Regelungen, mit dem Aufkommen aus der Wasserentnahmegebühr Ausgleiche zu schaffen, sind für die Nordheide nach Ansicht vieler Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht ausreichend. Bei den Projekten, die mit dem Wassercent gefördert werden, handelt es sich häufig um landesweite Programme, die nur in Teilen im Landkreis Harburg umgesetzt werden“, betont Heiner Schönecke. „Die Wasserentnahmegebühr aller Wasserförderer des Landkreises Harburg beträgt 1,6 Millionen Euro, die Fördermaßnahmen, die in unseren Landkreis fließen, jedoch nur 800.000 Euro“, ergänzt Bock. „Dieser Zustand muss sich endlich ändern“, erklärt André Bock.
Hamburg erzielt hohe Gewinne
aus Heidewasserförderung
Hamburg Wasser zahle allerdings in den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg Gewinne und Gebühren in Höhe von ca. 30 Millionen Euro pro Jahr. "Daraus ist erkennbar, dass die jährliche Wertschöpfung aus dem Heidewasser zur Entlastung des Haushalts der Freien und Hansestadt Hamburg beiträgt", so die niedersächsischen Landespolitiker.
„Umweltminister Olaf Lies muss endlich den seit Langem geforderten Heidewasserfonds umsetzen, die Wasserentnahmegebühr muss dazu benutzt werden, die Grundwasserqualität und Menge in der Heideregion zu erhalten“, sind sich Heiner Schönecke und André Bock einig.
Folgende Fragen haben die CDU-Abgeordneten an die Landesregierung gestellt:
- Wurde der Landtag in dem Verfahren des Verwaltungsabkommens (auch Staatsvertrag genannt) mit der Freien und Hansestadt Hamburg vor 1974 beteiligt?
- Falls ja, wann hat der Landtag dem zugestimmt?
- Falls nein, ist dieses Verwaltungsabkommen dann nach heutiger Rechtsauffassung gültig?
- Hätte der Landtag dem vorher zustimmen müssen?
- War dieses Verwaltungsabkommen Gegenstand weiterer Verhandlungen mit dem Hamburger
- Senat?
- Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
- Warum hat es keine, wie im Verwaltungsabkommen vorgesehen, Ausweitung der Förderung
- auf weitere Landkreise gegeben?
- Wurde in den Jahren der Auseinandersetzungen die vorgesehene Schlichtungsklausel angewandt?
- Wieviel Wasser hat Hamburg Wasser seit 1974 in den Landkreisen Harburg, Heidekreis und
- Lüneburg gefördert?
- Sind hierbei auch die Mengen aus dem Wasserwerk Süderelbemarsch in Neugraben, das seinen Einzugsbereich überwiegend in nördlichen Landkreis Harburg hat, berücksichtigt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Hat das Land Niedersachsen Kenntnis über die Grundwasserabsenkungen, die vom Wasserwerk Süderelbmarsch auf niedersächsischem Gebiet verursacht werden?
- Wurde die vom Landtag in seiner Sitzung vom 8. September 2010 angenommene Entschließung mit der Freien und Hansestadt Hamburg umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?
- Hat sich Hamburg geweigert, zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Förderzins Leistungen für den Grundwasserschutz zu erbringen?
- Beteiligt sich die Hamburger Wasserwerke GmbH an den Grundwasserschutzmaßnahmen im
- Fördergebiet?
- Wenn ja, mit wie viel Euro beteiligte sich die Hamburger Wasserwerke GmbH in den jeweiligen
- Förderjahren (bitte nach Förderjahren aufzeigen)?
- Hat sich die Landesregierung in den letzten zehn Jahren des Förderungsstreites aktiv in Verhandlungen mit der Freien und Hansestadt eingeschaltet?
- Wenn ja, wer hat wann mit wem verhandelt?
- Welche Ergebnisse wurden in diesen Verhandlungen erzielt?
- In der Sitzung des Landtages vom 13. Dezember 2013 ist eine Entschließung angenommen
- worden. Sind die Forderungen aus dieser Entschließung umgesetzt worden?
- Wenn ja, wann und durch wen?
- Sollte der Streit um die Förderrechte juristisch entschieden werden, wird die Landesregierung
- gegebenenfalls danach die Beschlüsse des Landtages umsetzen?
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