Bebauungsplan "Über dem Graben"
Gemeinde Dohren will weiter wachsen
Der Rat der Gemeinde Dohren tagt am kommenden Montag, 17. April, um 20 Uhr im Sporthaus, Kakenstorfer Weg 31. Neben der Bekanntgabe der Jahresrechnung 2021, dem Nachtragshaushalt 2023 und einem Beschluss über eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Harburg zur Nutzung der gemeinsamen Zentralen Vergabestelle geht es um den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Über dem Graben" mit der Baugrund und Erschließungs GmbH (BEG) Apensen.
Weitere Wohnbauflächen
Hintergrund: Die Gemeinde plant die Entwicklung eines Wohngebietes auf der Fläche Am Felde/Wüstenhöfener Straße, um damit insbesondere für die einheimische Bevölkerung Wohnraum zu realisieren. Die BEG Apensen (vormals Hollenstedt), die die Fläche erworben hat und auch erschließen will, hat in Dohren vor einigen Jahren bereits die Erschließung des Baugebietes Avenser Weg übernommen und ist daher bekannt. Die vorbereitende Bauleitplanung für das Gebiet wurde durch eine Änderung des Teilplans Dohren des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Tostedt vorbereitet.
Aufstellung beschlossen
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat im Dezember 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Über dem Graben" beschlossen. Der Entwurf für den städtebaulichen Vertrag ist vom Bauamt der Samtgemeinde Tostedt erarbeitet worden und mit der BEG abgestimmt.
Der städtebauliche Vertrag regelt die Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung, der Kompensationsmaßnahmen sowie die weiteren Kosten des Planverfahrens.
Die Ausführungsgestaltung der inneren Erschließung wird im Rahmen eines später im Verfahren zu schließenden Erschließungsvertrages geregelt.
Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages ist die Voraussetzung dafür, die weiteren Planungen zu detaillieren und das Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
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