Gutachten untersucht Einzelhandelssituation / Gleichgewicht zwischen Zinnhütte und Ortskern erhalten
bim. Tostedt. Die Veränderungssperre für das Gewerbegebiet Zinnhütte, die der Rat der Gemeinde Tostedt im September befürwortet hatte, ist nun in Kraft. Somit dürfen dort bis zu zwei Jahre keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, die bislang nicht genehmigt sind.
Wie berichtet, war die Veränderungssperre im Zusammenhang mit der neunten Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Zinnhütte" beschlossen worden, bei der es darum ging, Einzelhandel mit Sortimenten, wie es sie auch innerorts gibt, auszuschließen. Damit soll das Gleichgewicht zwischen Ortskern und Zinnhütte gewährleistet werden.
So kann auch die Ansiedlung eines Discounters, wie vom Unternehmen Netto auf dem Gelände des abgebrannten Gebrauchtwagenhandels avisiert und damit auch außerhalb der bereits festgesetzten Sondergebiete (Zinnhütte 1 sowie Zinnhütte 9, 11 und 13), vorübergehend verhindert werden.
Derzeit erwartet die Gemeinde die Ergebnisse eines Gutachtens zur Einzelhandelssituation, berichtet Tostedts Gemeindedirektor Dr. Peter Dörsam.
Bezüglich der geplanten Erweiterung des Aldi-Marktes sowie der zusätzlichen Ansiedlung eines Getränkemarktes und eines Budnikowsky-Drogeriemarktes neben dem Dänischen Bettenlager in der Zinnhütte würden derzeit die Einwendungen geprüft, so Dörsam. Um das Thema wird es in einer der kommenden Fachausschuss-Sitzungen gehen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.