Hambacher Forst: "Regierung darf nicht wegsehen"
(bim). Welche Wünsche haben die Bürger im Landkreis zum Thema Hambacher Forst? Das erfragten Isabel Schaper und Daniela Warnken aus Dohren (Samtgemeinde Tostedt) mit weiteren Mitstreitern Anfang Oktober auf dem Tostedter Wochenmarkt (das WOCHENBLATT berichtete). Die gesammelten Wünsche schickten sie an Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU), deren Büro nun geantwortet hat.
Hintergrund: Weil der Energiekonzern RWE einen Großteil des Hambacher Waldes in Nordrhein-Westfalen roden lassen will, um einen Braunkohle-Tagebau zu erweitern, gibt es seit Jahren Proteste. Auch aus dem Landkreis Harburg beteiligten sich Bürger dort an den jüngsten Demonstrationen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt, bis über die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutzes Deutschland (BUND) NRW gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist. Womit die Rodung des letzten Waldstücks allerdings noch nicht abgewendet ist.
In dem Brief bezieht sich das Umweltministerium auf den durch die Vorgänger-Regierung im Jahr 2016 gesetzten "gültigen Rechtsrahmen". Durch die damalige Landesregierung sei eine Leitentscheidung zum Braunkohleabbau im Rheinischen Braunkohlerevier mit einem Bekenntnis zu den Abbaugrenzen Inden und Hambach getroffen worden, an die sich die jetzige Regierung gemäß der Rechtssicherheit für alle Beteiligten halten müsse, heißt es. Inwieweit mit diesen Festlegungen Recht oder Rechtsgrundsätze verletzt bzw. nicht beachtet wurden, müsse nun das Verwaltungsgericht Köln klären.
Es sei zwar erstrebenswert, langfristig auf die Verstromung von Braunkohle zu verzichten. Beim Ausstiegszeitpunkt seien aber neben Fragen des Klima-, Natur- und Umweltschutzes auch Fragen der Versorgungssicherheit, der Bezahlbarkeit von Strom und der Auswirkungen auf die Beschäftigten der Branche zu beachten. Und abschließend: "Als Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wird sich Frau Heinen-Esser im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes entsprechend der Zuständigkeiten unseres Ressorts konstruktiv in diesen Prozess einbringen."
Isabel Schaper und Daniela Warnken freuen sich zwar, eine Antwort vom NRW-Umweltministerium erhalten zu haben. Vom Inhalt sind die engagierten Frauen dennoch enttäuscht. "Es ist schade, dass die Verantwortlichkeit direkt abgewälzt und auf die Vorgänger-Regierung geschoben wird. Wenn es akuten Handlungsbedarf gibt, weil die Bevölkerung massiv gegen die Rodung protestiert; und wenn ein Gericht noch darüber entscheiden muss, ob der Hambacher Wald nach der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) der EU schützenswert ist, dann darf eine Regierung doch nicht einfach wegsehen. Davon abgesehen steht eine Verstromung der Kohle unter dem Hambacher Forst nicht im Einklang mit den Pariser Klimazielen", erklären die beiden.
Natürlich sei das Thema Rechtssicherheit und damit ein Rückwirkungsverbot wichtig. "Aber gerade aktuell erleben wir beim Thema Ferkelkastration, dass die Regierung eben nicht besonders verlässlich agiert. Wir haben den Eindruck, dass es im Grunde nur darum geht, wer die stärkere Lobby hat."
Dennoch sind die Dohrenerinnen optimistisch, dass der Wald stehen bleibt. "Im Hambacher Wald leben so viele bedrohte Arten - das wird das Gericht nicht ignorieren können. Sollte es allerdings eine andere Entscheidung geben, dann werden wir wieder eine Protestaktion starten müssen."
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