Hundesteuer in Tostedt soll erhöht werden
bim. Tostedt. Um die Erhöhung der Hunde- und der Vergnügungssteuer geht es in der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tostedt am Donnerstag, 17. Mai, um 18 Uhr im Rathaussitzungsraum, Schützenstraße 26a.
• Die Hundesteuer wurde seit 1992 nicht wesentlich erhöht, lediglich die Sätze mit der Einführung des Euro im Jahr 2002 auf- bzw. abgerundet und zusätzlich die
Besteuerung sogenannter "Kampfhunde“ mit in die Hundesteuersatzung aufgenommen, die 2006 in Hundesteuer für „gefährliche Hunde“ geändert wurde.
Seit Änderung des niedersächsischen Hundegesetzes hat sich die Anzahl der angemeldeten Hunde erhöht. 2013 waren es 720 Hunde, in diesem Jahr sind es rund 820 Hunde. Bei der Anmeldung müssen die Hundehalter zudem nun Haftpflichtversicherung, Chip-Nummer, Registrierung im Hunderegister sowie die theoretische und praktische Sachkunde nachweisen, wofür ein zunehmender Verwaltungsaufwand erforderlich sei.
Außerdem wurden in Tostedt vom Bauhof der Samtgemeinde bisher elf Hundestationen und ebenso viele Beutelspender neben Müllbehältern aufgestellt. Die Leerung erfolgt einmal wöchentlich. Auch dadurch habe die Gemeinde höhere Aufwendungen zu tragen.
Daher sollen die Hundesteuersätze nun wie folgt erhöht werden: für den ersten Hund von 54 auf 60 Euro, für den zweiten Hund von 82 auf 88 Euro, für jeden weiteren Hund von 108 auf 116 Euro sowie für jeden gefährlichen Hund von 512 auf 528 Euro.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Anpassung würde die Hundesteuereinnahmen von bisher jährlich rund 45.000 Euro um 4.600 auf 49.600 Euro erhöhen.
• Mehreinnahmen verspricht sich die Gemeinde auch bei der Anhebung der Besteuerung von Spielautomaten. Seit 2008 erfolgt diese prozentual nach Höhe der Einspielergebnisse (Umsatz) und beträgt für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten zehn Prozent und in Spielhallen zwölf Prozent. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung auf 14 bzw. 16 Prozent vor. Damit werde neben zusätzlichen Steuereinnahmen auch dem ordnungspolitischen Ziel der Eindämmung des Glücksspiels und der damit verbundenen Spielsucht Rechnung getragen.
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