Infos zu weiterem Naturschutzgebiet
(bim). Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg bereitet derzeit die Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Glüsinger Bruch und Osterbruch“ vor, das nach den Vorgaben der Fauna-Flora Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union unter besonderen Schutz gestellt werden soll. Das geplante Naturschutzgebiet ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Este, Bötersheimer Heide, Glüsinger Bruch und Osterbruch".
Um die betroffenen Bürger und Kommunen näher über die Planungen zu informieren, lädt der Landkreis Harburg für Dienstag, 26. Juni, um 18.30 Uhr, in den großen Sitzungsraum der Samtgemeinde Tostedt, Schützenstraße 26a, zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein.
Detlef Gumz, Leiter der Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege des Landkreises Harburg, und seine Mitarbeiter werden das Naturschutzgebiet sowie den Aufbau der Naturschutzgebietsverordnung vorstellen und stehen für Fragen zur Verfügung. Zudem wird es Informationen zu den Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung geben.
Das geplante Naturschutzgebiet „Glüsinger Bruch und Osterbruch“ befindet sich in der Gemeinde Tostedt, Gemarkung Todtglüsingen. Der Glüsinger Bruch und der Osterbruch stellen sich als ein vielfältig strukturierter Landschaftsraum dar, der durch ein Mosaik aus Wald und Offenland in zum Teil kleinräumigem Wechsel gekennzeichnet ist.
• Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens für das Naturschutzgebiet „Glüsinger Bruch und Osterbruch“ liegt der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung inklusive Begründung und Gebietskarten aus von Montag, 2. Juli, bis Freitag, 10. August, bei der Samtgemeinde Tostedt (Fachbereich Bauen und Planung, Zimmer 414, 1. OG, Schützenstraße 26a) sowie beim Landkreis Harburg (Abteilung Naturschutz /Landschaftspflege, Gebäude B, Zimmer 309, Schloßplatz 6 in Winsen). Ab Ende Juni können die Unterlagen auch im Internet unter www.landkreis-harburg.de/gluesingerbruch eingesehen und heruntergeladen werden. Anregungen und Bedenken können auch per E-Mail an naturschutzgebiete@lkharburg.de eingebracht werden.
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