Katzenkastrationsverordnung ja, aber ohne Zuschüsse der Samtgemeinde Tostedt

Verwilderte oder streunende Katzen suchen sich ihr Futter in der freien Natur | Foto: archiv
  • Verwilderte oder streunende Katzen suchen sich ihr Futter in der freien Natur
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bim. Tostedt. Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von unkontrolliert freilaufenden Katzen und von Streunern im Gebiet der Samtgemeinde Tostedt kommt. Das hat der Samtgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einhellig beschlossen.  Allerdings wird es dafür keinen finanziellen Anreiz geben, wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Den lehnte der Samtgemeinderat mit 15 zu zehn Stimmen ab. Zehn Ratsmitglieder fehlten in der Sitzung entschuldigt.
Der Fachausschuss hatte noch mehrheitlich zugestimmt, in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung 6.000 Euro zur Verfügung zu stellen für Zuschüsse von 15 Euro für die Kastration eines Katers und 25 Euro für die einer Katze, um die Umsetzung für die Katzenhalter attraktiver zu machen (das WOCHENBLATT berichtete). Der nicht öffentlich tagende Samtgemeinde-Ausschuss (SGA) hatte das aber mit sechs zu drei Stimmen bereits gekippt.
Reinhard Riepshoff (Grüne) erklärte, die Grünen würden zu der Empfehlung im Fachausschuss und den außerplanmäßig zur Verfügung zu stellenden 6.000 Euro stehen, um das Verfahren schneller auf den Weg zu bringen.
Ebenso sprach sich Matthias Schuback (Wählergemeinschaft, WG) für die Zuschussregelung aus und gab zu Bedenken: "Unterm Strich werden wir weniger Geld für Tierheim-Unterbringungen zahlen müssen."
Das sah die CDU anders. "Denjenigen, die sich einen Hund oder eine Katze halten, obliegt die Pflicht, die Tiere gut zu halten, zu chippen und zu kastrieren", so Karin Plate (CDU). Auch Rolf Aldag (CDU) war gegen die Bereitstellung von Zuschüssen. "Ein Halter muss für die Kosten aufkommen, die mit der Tierhaltung zusammenhängen. Es wäre nicht richtig, jemanden zu belohnen, nur weil er sich an die Vorschrift hält", so Aldag.
Klaus-Dieter Feindt (SPD) befürchtete einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
Laut Ordnungsamt sei die Zuschussbewilligung leistbar. Es müsse nur die Originalrechnung eingereicht werden, so Samtgemeinde-Bürgermeister Dr. Peter Dörsam. Dennoch war die Mehrheit des Rates dagegen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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