Lärmaktionsplan für die Gemeinde Tostedt
Kommen jetzt "Flüsterasphalt" und Tempo 30?
bim. Tostedt. Der Rat der Samtgemeinde Tostedt hat in seiner jüngsten Sitzung im Oktober den Lärmaktionsplan für die Gemeinde Tostedt beschlossen. Damit sollen Maßnahmen für besseren Lärmschutz vorgeschlagen werden.
Wie mehrfach berichtet, fordert die EU von Kommunen die Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Allerdings sind die Vorgaben so eng gefasst, dass für die meisten Kommunen Pläne ohne jegliche Verbesserung des Lärmschutzes verabschiedet werden.
So werden Maßnahmen gegen Lärm nur für Landes- und Bundesstraßen - nicht für Kreisstraßen - vorgeschlagen, an denen tagsüber mehr als 70 und nachts mehr als 60 Dezibel Lärm erzeugt wird. Auch Bahnlärm ist ausgeklammert, zuständig dafür ist das Eisenbahnbundesamt. Die Landes- und Bundesstraßen müssen von mindestens 8.200 Fahrzeugen pro Tag und Richtung befahren werden. Außerdem müssen von dem Lärm mindestens rund 100 Anwohner betroffen sein.
Für die Gemeinden Heidenau, Kakenstorf, Otter und Wistedt trifft das nicht zu. Beispiel Heidenau-Hollinde: Der Ortsteil liegt unmittelbar neben der A1. Da dort aber nicht ausreichend Anlieger wohnen, gibt es keinen Anspruch auf Lärmschutz. Dennoch hatte der Samtgemeinderat Ende 2018 für diese Kommunen Lärmaktionspläne ohne Maßnahmen verabschiedet. Denn Kommunen, die keinen Lärmaktionsplan vorlegen, drohen Strafen aus Brüssel.
In der Gemeinde Tostedt sieht es anders aus: Auf der B75 fahren täglich 8.100 bis 13.100 Kfz und auf der L141 rund 9.900 Kfz pro Tag. Insbesondere bei den straßennahen Wohngebäuden ist das zumutbare Maß der Lärmbelastung überschritten, mindestens 800 Anwohner sind betroffen.
Als Maßnahmen kommen u.a. die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Einbau von lärmminderndem Asphalt, Bau von Schallschutzwänden und -wällen sowie der Einbau von Schallschutzfenstern infrage.
Da die B75 in der Ortsdurchfahrt Tostedt ohnehin bis 2022 saniert werden soll, könnte die Gemeinde von der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Lüneburg den Einbau von lärmminderndem Asphalt einfordern.
Auch erhofft sich Tostedt, Tempo 30 auf der Bahnhofstraße (L141) von der B75 bis zum Kreisverkehr durchzusetzen, was bislang vom Straßenbaulastträger abgelehnt wurde. Laut Vorschlag des mit dem Lärmaktionsplan beauftragten Büros "Lärmkontor" solle sogar geprüft werden, ob auf der B75 innerorts ganztags eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h umgesetzt werden kann.
• Der Lärmaktionsplan kann eingesehen werden im Rathaus, Fachbereich Bauen und Planung (Zimmer 415, 1. OG), Schützenstraße 26a, während der Öffnungszeiten montags von 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, dienstags von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, mittwochs von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr oder nach Terminvereinbarung. Zusätzlich steht der Lärmaktionsplan im Internet unter www.tostedt.de.
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