Kommt bald die Klage?
bim. Tostedt. Ist es ein verzweifelter Versuch oder ein adäquates Mittel, um den Bau einer Kindertagesstätte mit Krippe am geplanten Standort Dieckhofstraße zu verhindern und den von einigen Anliegern bereits vorgebrachten Bedenken Gehör zu verschaffen? Eigentümer, Mieter und Anwohner der Dieckhofstraße haben jetzt eine Interessengemeinschaft (IG) gebildet und eine renommierte Anwaltskanzlei für Verwaltungsrecht mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt. Anlieger und Kanzlei haben den zugunsten des Kita-Baus geänderten Bebauungsplan, der bis vergangene Woche öffentlich ausgelegt war, studiert und "gravierende Mängel" festgestellt.
Bemängelt wird u.a. Folgendes:
• Der Sinn und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren sei es nicht, "einer säumigen Gemeinde die fristgerechte Schaffung von Krippenplätzen" zu ermöglichen.
• Zu Unrecht sei auf einen Umweltbericht verzichtet worden. Das sei auch im Hinblick auf die Auswirkungen der Verdichtung im Bereich der Töste inhaltlich inakzeptabel.
• Die Planung weise kein schlüssiges Verkehrskonzept auf. Auch gebe es ein Defizit bei der Handhabung der Parkplatzsituation.
• Der Bebauungsplan berücksichtige nicht hinreichend die mit den Festsetzungen verbundenen Lärmentwicklungen.
• Insgesamt erwecke die Planung "den Eindruck eines Torso, welcher ohne Rücksicht auf entgegenstehende Belange durchgesetzt werden soll."
Günther Knabe von der IG: "Wir haben das Wohl der Kinder im Auge, die hier die Grundschule und das Jugendzentrum oder künftig die Kita besuchen. Ihnen ist mit den räumlichen Begebenheiten in der Dieckhofstraße nicht gedient. Deshalb sollte schnellstmöglich ein alternativer Standort für die Krippe gefunden werden."
Schließlich appelliert die IG an die Samtgemeinderatsmitglieder, den Beschluss zum Kita-Bau in der Dieckhofstraße aufzuheben und geeignetere Standorte für die Schaffung neuer Krippenplätze zu suchen.
Der Samtgemeindeausschuss hat vergangenen Donnerstag die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Der Samtgemeinderat entscheidet am heutigen Mittwoch, 30. Januar, um 19 Uhr in der Schützenhalle darüber, den Ratsbeschluss aufzuheben oder es am 3. März auf den Bürgerentscheid ankommen zu lassen.
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