Kuriose Konstruktion an gefährlicher Kreuzung in Kakenstorf
bim. Kakenstorf. Statt die gefährliche Kreuzung an der B75/Lange Straße (K45) in Kakenstorf durch die Anlage eines Kreisverkehrs oder einer Linksabbiegespur plus Vollampel, wie von der Gemeinde gewünscht, nachhaltig zu entschärfen, werden immer seltsamere Konstruktionen erprobt. Ein Jahr lang dauerte der Versuch, den von der B75 in die Lange Straße abbiegenden Verkehr durch Sperrung der Abbiegespur mit Baken zu verlangsamen. Weil aber bei den Autofahrern ein Gewöhnungseffekt eingesetzt hat, wurde der Kreuzungstrichter nun noch einmal mit Leitpfosten verengt.
Unmittelbar hinter der Kreuzung befindet sich die Rudolf-Steiner-Schule Nordheide. Wie mehrfach berichtet, spielen sich dort zu den Hauptverkehrszeiten haarsträubende Situationen ab. Busse und Pkw fahren zum bzw. vom Parkplatz der Schule. Hinzu kommt der aus Richtung Tostedt und Trelde in die Lange Straße abbiegende Verkehr und der von der Langen Straße auf die B75 fahrende Verkehr - ein echtes Nadelöhr.
Jüngst gab es zum wiederholten Male einen Ortstermin mit Vertretern der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, des Landkreises, der Kreis-Verkehrs-Gesellschaft (KVG), der Polizeiinspektion Harburg, der Samtgemeinde und Gemeinde.
„Es gibt nach wie vor kein Entgegenkommen“, ärgert sich Kakenstorfs stellvertretender Bürgermeister Reinhard Hinrichs über die Haltung der Straßenbaubehörde. So sei man dort nicht einverstanden damit, auf der B75 in Höhe der Langen Straße statt der bisher geltenden 70 km/h eine Geschwindigkeit von 50 km/h anzuordnen. Auch Kreisverkehr, Linksabbiegespur aus Richtung Trelde und Vollampel würden nach wie vor von der Behörde abgelehnt.
Dem Kakenstorfer Gemeinderat soll nun vorgeschlagen werden:
• ein Gutachten in Auftrag zu geben, mit dem die Aufnahmefähigkeit des Knotenpunktes samt Wartezeit der Linksabbieger auf die B75 ermittelt wird. Damit soll die Notwendigkeit eines Kreisverkehrs untermauert werden.
• beim Landkreis im Bereich der Schule Tempo 30 zu beantragen.
„Seit Dezember ist das auch bei übergeordneten Kreis- und Landesstraßen möglich“, erläutert Reinhard Hinrichs.
Bislang waren die Hürden für eine Tempo 30-Beschilderung hoch, weil der überregionale Verkehr nicht eingeschränkt werden sollte. Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung kann nun aber auch auf überörtlichen Straßen und Vorfahrtsstraßen vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Seniorenheimen Tempo 30 ausgewiesen werden.
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