Dohren
Mit regenerativem Wärmenetz energetisch autark werden
Die Gemeinde Dohren möchte energetisch autark werden und ein Wärmenetz aus regenerativer Energie auf den Weg bringen. Vor diesem Hintergrund hatten kürzlich die Gemeinde Dohren und die Wüstengas GmbH & Co. KG aus Wüstenhöfen die Dohrener Bürgerinnen und Bürger zu einer ersten Informationsveranstaltung ins Tostedter Gasthaus „Zum Meierhof“ eingeladen, um die Funktionsweise und Möglichkeiten dafür vorzustellen. Das Interesse war groß, der Saal bis auf den letzten Platz gefüllt. Vor rund 130 Gästen stellte Simon Wobken vom Beratungsbüro Treurat und Partner die Möglichkeiten eines Wärmenetzes vor.
Wärme sinnvoll nutzen
Schon seit einigen Jahren befindet sich zwischen Dohren und Wüstenhöfen eine Biogasanlage, die Strom produziert und dabei ganz automatisch als Nebenprodukt Wärme erzeugt. Bürgermeister Rolf Aldag und Heiner Kröger, Geschäftsführer der Wüstengas GmbH & Co. KG, verfolgen die Idee, diese Wärme sinnvoll zu nutzen und damit Haushalte in Dohren zu beheizen. So wird es in anderen Gemeinden schon vielfach praktiziert.
Die Vorteile der Nutzung der Wärmeenergie aus einer Biogasanlage sind neben den Umweltfaktoren (Verringerung des CO2-Ausstoßes, Schonung fossiler Brennstoffe) auch die Reduzierung von Heizkosten, Wartungskosten und natürlich die Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen und politischen Konflikten.
Bekundung online abgeben
Der nächste Schritt zur Umsetzung ist die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Nutzung dieser Wärme. Hierzu ist es erforderlich, dass alle interessierten Haushalte ihre Interessensbekundung bei Treurat und Partner oder im Dohrener Gemeindebüro abgeben. Formulare hierzu werden in den nächsten Tagen nochmal an alle Dohrener Haushalte verteilt oder stehen im Gemeindebüro zur Verfügung. Wer diese Bekundung gerne online abgeben möchte, kann auch den am Gemeindebüro ausgehängten QR-Code scannen.
Die ersten Interessensbekundungen wurden schon am Tag nach der Veranstaltung abgegeben. Mit dieser Interessensbekundung wird nur ermittelt, welche Gebäude sich zu wettbewerbsfähigen Preisen an das Wärmenetz anschließen würden. Erst nach Ermittlung des grundlegenden Interesses kann der tatsächliche Wärmepreis berechnet werden. Diese Bekundung ist keine Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages, sichert aber die Chance, bei den weiteren Planungen berücksichtigt zu werden.
Die unverbindlichen Interessensbekundungen sollten bis zum 30. Mai 2023 abgegeben werden.
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