Tostedt
Müssen die Werbeanhänger bald "zuhause" bleiben?
Jetzt macht die Samtgemeinde Tostedt ernst, was die Sondernutzungen an Gemeindestraßen, Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Samtgemeinde Tostedt (Sondernutzungssatzung) und die Satzung über die Erhebung von Gebühren dafür angeht: Mit dem Thema befasst sich der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. August 2024, um 18 Uhr im Rathaussitzungsraum, Schützenstraße 26a.
Wie berichtet, geht es dabei auch unter anderem um die "wandernden" Werbeanhänger, von denen bis vor Kurzem noch vier auf öffentlichen Parkplätzen entlang der B75 in der Tostedter Ortsdurchfahrt geparkt wurden.
Inzwischen sind die Anhänger des einen Unternehmens ganz aus der Ortsdurchfahrt verschwunden, die zwei einer anderen Firma stehen bzw. standen jetzt in Wistedt und Kakenstorf.
Damit die Samtgemeinde hier tätig werden und auch Gebühren für die Sondernutzung verlangen kann, konnten die Gemeinden die Aufgabe an die Samtgemeinde übertragen. Das haben die Gemeinden Handeloh, Heidenau, Kakenstorf, Königsmoor, Otter, Tostedt und Welle beschlossen. Die Räte von Dohren und Wistedt
haben einer Übertragung nicht zugestimmt.
Sollte die Satzung im Fachausschuss und später vom Rat beschlossen werden, gelten als unzulässige Sondernutzungen:
- die Aufstellung von nicht für den Straßenverkehr zugelassenen und/oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeugen;
- die Aufstellung von Kraftfahrzeuganhängern zu Wahl- und Werbezwecken;
- das Abstellen von Wohnanhängern über die zulässigen Fristen der Straßenverkehrsordnung hinaus;
- Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung aufgestellt oder angebracht werden sollen.
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