Netto darf wohl doch in Tostedt ansiedeln
bim. Tostedt. Tostedt wird wohl doch einen Netto-Markt im Gewerbegebiet Zinnhütte auf der Fläche der 2013 abgebrannten Autowerkstatt bekommen. Für den Discounter mit 1.044 Qua-
dratmetern Verkaufsfläche soll es eine Ausnahme von der Veränderungssperre geben. Darüber entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch, 26. Oktober, um 19 Uhr in der Grundschule Poststraße.
Der Rat hatte im September 2015 die Veränderungssperre und eine Bebauungsplanänderung mit dem Ziel verabschiedet, die weitere Ansiedlung von Geschäften mit innenstadtrelevanten Sortimenten außerhalb der Sondergebiete „Zinnhütte 9, 11 und 13“ (u.a. mit Rewe, Aldi, Dänisches Bettenlager) auszuschließen und stattdessen städtebauliche Zielsetzungen, wie z.B. Sport- und Freizeitzentren oder Wohnbebauung, verfolgen zu können.
Da die mit der Projektentwicklung beauftragte Firma Ratisbona die Bauvoranfrage für den Netto-Markt vor der Rechtskraft des Ratsbeschlusses gestellt hatte, kann die Gemeinde den Markt nur schwer verhindern, ohne Schadenersatz zahlen zu müssen. Ratisbona beruft sich auf den bis dato gültigen Bebauungsplan und hat eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Landkreis beauftragt, um das Vorhaben durchzubringen. Die Anwaltskanzlei argumentiert u.a. damit, dass der geplante Netto-Markt die Ziele der gemeindlichen Bauleitplanung nicht unmöglich mache oder wesentlich erschwere. Der Ortskern befinde sich in rund 1,7 Kilometern Entfernung vom „Nahversorgungsstandort“ Zinnhütte, auf den die umliegende Bevölkerung angewiesen sei. Der Landkreis hat die Gemeinde nun gebeten, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Die Wettbewerbssituation unter den Geschäften würde durch die Netto-Ansiedlung zwar angespannt. Allerdings kommen zwei Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich dadurch vorrangig die Umsätze bei den Märkten innerhalb des „Fachmarktzentrums Zinnhütte“ umverteilen, aber weder die Geschäfte dort, noch die im Ortskern wesentlich geschädigt würden.
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