Novellierung des Brandschutzgesetzes: Vier Jahre länger ehrenamtlich löschen

Die Anhebung des Alters in der Feuerwehr soll Feuerwehren in ländlichen Regionen dem Personalmangel entgegenwirken  Fotos: archiv | Foto: archiv jd
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(bim/bc). Feuerwehrleute dürfen in Niedersachsen künftig vier Jahre länger - bis zum Alter von 67 Jahren - aktiv an Einsätzen teilnehmen. Das hat der niedersächsische Landtag jetzt im Rahmen der Anpassung des Brandschutzgesetzes beschlossen. Damit soll in erster Linie den Freiwilligen Feuerwehren in ländlichen Regionen geholfen werden, in denen Nachwuchsmangel herrscht. Auf eigenen Wunsch können Feuerwehrleute aber auch schon früher in den Ruhestand gehen. Wie sehen Feuerwehrleute in der Region diese und weitere Neuregelungen? Das WOCHENBLATT fragte nach.
• Die Anhebung des Alters sei in den Feuerwehren des Landes kontrovers diskutiert worden, berichtet Volker Bellmann (52), Kreisbrandmeister des Landkreises Harburg. Rund 60 Prozent hätten sich dafür ausgesprochen. Für die Tagesverfügbarkeit von Feuerwehrkräften sei das aber nur ein kleiner Baustein, ebenso wie die Nachwuchsgewinnung über die Kinder- und Jugendfeuerwehren. "Der demografische Wandel und der Mitgliederschwund sind die Themen der Zukunft", so Bellmann. Er selbst werde, wenn es die Gesundheit zulässt, bis 67 Jahre in der Feuerwehr aktiv sein, nur nicht solange in der Funktion des Kreisbrandmeisters.
Außer der "Verlängerung" auf Wunsch um vier Jahre sieht das geänderte Gesetz eine bessere Absicherung für Feuerwehrleute bei Unfällen vor. "Wir sind froh, dass wir in Niedersachsen eine Feuerwehr-Unfallkasse haben. In anderen Ländern werden Unfälle über die kommunale Unfallversicherung abgewickelt, da wird ein Feuerwehrmann mit dem Bauhofmitarbeiter und dem Verwaltungsangestellten in einen Topf geworfen", erläutert Bellmann. Die Feuerwehr-Unfallkasse sei gleichzusetzen mit einer Berufsgenossenschaft, die keine Unfälle regulieren dürfe, die auf Vorerkrankungen beruhen könnten, wie zum Beispiel Meniskusschäden oder Bänderrisse. "Zum 1. Januar 2019 wird ein Gesundheitsfonds eingerichtet, der diese Schäden mit abdecken soll", so Bellmann. Die Mehrkosten sollen auf die Landkreise umgelegt werden. "Man geht davon aus, dass es sich jährlich um 20 Fälle oder Kosten von rund 30.000 Euro handelt und voraussichtlich ein halber Cent pro Einwohner gezahlt werden müsste", sagt Bellmann zu den geringen Kosten. "Wir stehen diesbezüglich in Niedersachsen schon gut da. Mit dem Fonds wird eine letzte Lücke geschlossen."
• Joachim Vobienke (62) war 14 Jahre lang Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Tostedt, ist nach wie vor in der Feuerwehr Todtglüsingen aktiv und steht der Feuerwehr Tostedt für Tageseinsätze zur Verfügung. "Warum sollten diejenigen, die noch wollen und gesundheitlich dazu in der Lage sind, nicht weiter in der Feuerwehr aktiv sein? Ich habe Anfang des Jahres erneut meine Tauglichkeit als Atemschutzgeräteträger erlangt und kenne Kameraden, die mit über 60 Jahren noch Marathon laufen. Ich mache bis 67 weiter", so Vobienke.
• Peter Winter, Kreisbrandmeister im Landkreis Stade, hält die Anhebung der Altersgrenze durchweg für positiv: "Ich habe Kameraden erlebt, die mit Tränen in den Augen in die Altersabteilung versetzt werden mussten." Im Kreisfeuerwehrverband habe es dafür ein einvernehmliches Votum gegeben. Winter betont aber auch die "Kann-Regelung". Niemand werde gezwungen, bis 67 aktiven Dienst zu verrichten.
Die neue Regelung könne einer drohenden Personalnot entgegenwirken. Allerdings seien die Feuerwehren im Landkreis Stade zu einem übergroßen Anteil immer noch in der glücklichen Lage, steigende Mitgliederzahl verzeichnen zu können. "Auch bei den Jugendfeuerwehren haben wir geringe Zuwächse", so Winter.
• Stades Stadtbrandmeister Klaus Ney kann von einem ganz praktischen Beispiel berichten: "Ich kenne zwei Kameraden, die eigentlich mit dem aktiven Dienst aufhören mussten, die nun aber weitermachen wollen." Genau deswegen mache die Gesetzesänderung Sinn. 

Gesetz wird nochmal bearbeitet

Insgesamt gibt es in Niedersachsen rund 3.300 Ortsfeuerwehren mit rund 125.000 ehrenamtlichen Mitgliedern.
Mit der Gesetzesänderung wird nun auch klargestellt, dass Regelungen zu Freistellungen für Einsätze, Gutschriften von Arbeitszeiten, Entgeltfortzahlungen und Entschädigungsansprüche u.a. auch auf ehrenamtliche Führungskräfte und Funktionsträger in Kreisfeuerwehren anzuwenden sind. Das, so sagt Harburgs Kreisbrandmeister Bellmann, sei vorher auch schon so praktiziert worden. Mit der Änderung sei lediglich die gängige Praxis in den Gesetzestext eingeflossen.
"Das Brandschutzgesetz soll in den kommenden zwei Jahren nochmal bearbeitet werden", berichtet er. So solle eine Strukturkommission gebildet werden, die ermittele, wie der Brandschutz langfristig sichergestellt werden kann. Anfang 2019 sollen dazu Ergebnisse vorliegen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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