Ortsumgehung Tostedt rückt im aktuellen Bundesverkehrwegeplan in weite Ferne
bim. Tostedt. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Tostedter, die sich eine Verkehrsentlastung in der Ortsdurchfahrt wünschen: Die Ortsumgehung Tostedt-Wistedt ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 herabgestuft worden, hat nicht einmal mehr den Status des Planungsrechtes. Im BVWP 2003, der bis 2015 gültig war, stand sie noch im „weiteren Bedarf“ als „neues Vorhaben mit Planungsrecht“. Die Samtgemeinde Tostedt fordert nun in einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium, die Ortsumgehung in den vordringlichen Bedarf einzustufen.
Wer zu den Hauptverkehrszeiten versucht, von anderen Straßen nach links auf die B75 abzubiegen, muss viel Geduld mitbringen. Kommt es auf der A1 zu Staus oder Unfällen, läuft in Tostedt verkehrsmäßig nichts mehr.
„Die hohe Belastung der Ortsdurchfahrt mit Pkw- und insbesondere Lkw-Verkehr ergibt aus Sicht der Samtgemeinde Tostedt zwingend diese Einstufung“, so Samtgemeinde-Bürgermeister Dr. Peter Dörsam. Er kritisiert, dass die im Dossier zugrunde gelegten Daten nicht aktuell sind. So bezieht man sich darin auf durchschnittlich 15.000 Kfz pro Tag, obwohl die bereits für 2015 prognostizierten im Schnitt 19.500 Kfz am Tag inzwischen durch aktuelle Untersuchungen der Knotenpunkte im vergangenen Jahr auch bestätigt wurden. Außerdem seien der extrem hohe Lkw-Anteil von 15,9 Prozent und die Verkehrsbelastung durch Umleitungsverkehre der A1 nicht berücksichtigt worden, obwohl das bei der Ortsumgehung von Scheeßel, die im vordringlichen Bedarf steht, angeführt wurde.
Auch wenn - wie vom Bundestag gefordert - bis 2018 die Maut auf alle Bundesstraßen ausgedehnt wird, wisse man noch nicht, ob das tatsächlich eine Entlastung vom Lkw-Verkehr auf der B75 bringe, so Dörsam.
Erstmals können Bürger zum Bundesverkehrswegeplan eine Stellungnahme abgeben.
• Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis zum 2. Mai über die Homepage des Bundesverkehrsministeriums. Den Link finden Sie hier
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