Verzögerungen beim Verbuchen der Beiträge
Pflegekammer: Ab August wird gemahnt
(bim/nw). Die Pflegekammer Niedersachsen und die von ihr erhobenen Zwangsmitgliedsbeiträge sorgen seit vergangenem Dezember bei vielen Pflegefachkräften für Unmut (das WOCHENBLATT berichtete mehrfach). Viele fühlen sich ungerecht behandelt, weil sie von ihrem Einkommen nun auch noch 0,4 Prozent ihrer Jahreseinkünfte an eine neue Institution zahlen sollen, deren Sinn sich ihnen nicht erschließt, weil die Kammer ihrer Überzeugung nach nicht zur Behebung des Pflegenotstandes beiträgt. Die Pflegefachkräfte sollten eine Selbsteinstufung ausfüllen, anderenfalls werde der Höchstbeitrag von 140 Euro fällig, so die Forderung der Kammer. "Was geschieht, wenn ich nicht zahle?", wollten die Pflegefachkräfte wissen. Darauf sowie auf die Gründe für Verzögerungen gibt die Pflegekammer nun folgende Antworten:
• Rund 97.000 Personen, deren Daten von Arbeitgebern an die Pflegekammer gemeldet wurden, hatten Ende 2018 einen Beitragsbescheid erhalten.
• Rund 53.000 Mitglieder haben fristgerecht eine Selbsteinstufung zur Berechnung der individuellen Beitragshöhe abgegeben.
• Mehr als 2.700 Personen haben sich nach Erhalt des Beitragsbescheides gemeldet und nachgewiesen, dass sie kein Mitglied der Kammer sind, sondern fälschlicherweise gemeldet wurden.
• Aktuell erfolgen die Verbuchungen der per Überweisung gezahlten Mitgliedsbeiträge aus dem Beitragsjahr 2018, sodass noch keine genauen Angaben über die Anzahl der Zahlungseingänge getroffen werden können.
• Bei mehr als 10.000 Mitgliedern, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, konnten aufgrund von technischen Problemen noch keine Mitgliedsbeiträge von ihren Konten abgebucht werden.
• Es werden zunächst keine Mahnungen versandt. Sobald die Verbuchungen der gezahlten Mitgliedsbeiträge abgeschlossen ist, werden diejenigen, die bislang keinen Mitgliedsbeitrag gezahlt haben, mit einem Anschreiben erinnert. Das soll frühestens Ende August erfolgen.
• Erst wenn auch auf das Erinnerungsschreiben keinerlei Meldung bei der Pflegekammer erfolgt, wird gemäß Beitragsordnung ein gebührenpflichtiges Mahnverfahren eingeleitet.
Übrigens: Im August 2018 nahm die Pflegekammer ihre Arbeit auf. Die Kammerversammlung umfasst 31 Mitglieder. Aus den (Zwangs-)Mitgliedsbeiträgen werden u.a. die hauptamtlich Beschäftigten in der Geschäftsstelle sowie die Aufwendungen gemäß Aufwands- und Entschädigungsordnung für die Kammerversammlung finanziert. Laut Jahresabschluss ergibt sich aktuell für das Jahr 2018 ein Fehlbetrag in Höhe von knapp 2,4 Millionen Euro. bim. Buchholz.
Protest zu "Pflege am Boden"
Darüber, wie es um die Pflege in Deutschland bestellt ist, möchte der Pflegestammtisch Buchholz aufklären und ruft daher am Samstag, 27. Juli, unter dem Titel "Pflege am Boden" zum Protest auf. Start ist um 9 Uhr am Haupteingang des Krankenhauses Buchholz. Von dort geht es zur Poststraße.
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