Politik und Einzelhandel wollen ihn nicht, aber er kommt: der Netto-Markt in Tostedt
bim. Tostedt. Politik und Einzelhändler in Tostedt wollen ihn nicht, und dennoch wird er sich nicht verhindern lassen: der Netto-Markt, den das Unternehmen Ratisbona-Einzelhandelsimmobilien auf der Fläche der abgebrannten Autowerkstatt im Gewerbegebiet Zinnhütte ansiedeln will. Der Gemeinderat befürwortete zähneknirschend bei vier Gegenstimmen, für den Markt mit rund 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen. Ansonsten hätte die Gemeinde Schadenersatzforderungen in unbekannter Höhe riskiert.
Ein unglückliches Timing durchkreuzte die Planungen der Gemeinde: Während die Politik noch beriet, wie Einzelhandel mit Sortimenten, wie es sie auch innerorts gibt, außerhalb der drei Sondergebiete in der Zinnhütte über eine Bebauungsplanänderung ausgeschlossen werden kann, hatte Ratisbona eine Bauvoranfrage gestellt - und sich auf den bis dato gültigen Bebauungsplan berufen, der Einzelhandel in dieser Größenordnung auf dem Gelände zuließ.
Gleiches gilt für die Veränderungssperre, die gewährleisten soll, dass bis zu zwei Jahre keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden dürfen, die bis dahin nicht genehmigt sind. Der Landkreis Harburg hatte die Bauvoranfrage für den Netto-Markt auf Antrag der Gemeinde Tostedt zurückgestellt, obwohl die Veränderungssperre noch nicht rechtsgültig war - und wurde deshalb von dem Projektentwickler Ratisbona verklagt.
Zudem kommen sowohl das von der Gemeinde als auch das von Ratisbona in Auftrag gegebene Gutachten zu dem Ergebnis, dass sich durch den Netto-Markt vorrangig die Umsätze bei den Märkten innerhalb des „Fachmarktzentrums Zinnhütte“ umverteilen, aber weder die Geschäfte dort, noch die im Ortskern wesentlich geschädigt würden.
Aussichten, eine Markt-Ansiedlung zu verweigern, gebe es nach Einschätzung des Landkreises und des Verwaltungsgerichts Lüneburg keine, machte Gemeindedirektor Dr. Peter Dörsam deutlich. Diese könne im besten Fall verzögert werden, wodurch dem Unternehmen laut Gericht ein „erheblicher finanzieller Schaden“ entstehe. Auch wenn der Landkreis der Beklagte sei, bedeute das nicht, dass nicht auf die Gemeinde zurückgegriffen werde. Den Schaden würde auch nicht der Kommunale Schadenausgleich als Versicherung der Gemeinde übernehmen. Denn eine Weigerung sei vergleichbar mit einem vorsätzlich herbeigeführten Autounfall.
Unbeeindruckt zeigte sich Gerhard Netzel (SPD): „Ich persönlich halte die Entwicklung für falsch“, sagte er und blieb dabei, keine Ausnahme von der Veränderungssperre zu befürworten. Das sahen auch Dieter Weis (Wählergemeinschaft), Karl-Siegfried Jobmann (CDU) und Traute Hanfeld (FDP) so. Die Mehrheit des Rates stimmte aber wegen der möglichen Schadenersatzforderungen zu.
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