Bund der Steuerzahler
Profi-Fußball an Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen

Die Beteiligung des Profi-Fußballs an den zusätzlichen Polizeikosten im Zusammenhang mit sogenannten Hochrisikospielen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt beschlossen. Diese Entscheidung sorgt aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen endlich für Klarheit. Um einen Flickenteppich bei Landesbestimmungen sowie Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Profi-Ligen zu vermeiden, schlägt der Bund der Steuerzahler (BdSt) einen bundesweiten und von der DFL selbst verwalteten „Polizeikosten-Fonds“ vor, in den die gewinnorientierten Fußball-Clubs regelmäßig Beiträge zur Abgeltung erhöhter Polizeiaufwendungen bei Hochrisikospielen einbringen.

Arbeitsauftrag an Niedersachsens
Landesregierung

Die "Bremer Polizeigebühr" war in den vergangenen Jahren bereits von sämtlichen Ebenen der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestätigt worden: Aus Sicht von BdSt-Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen leitet sich aus der aktuellen Gerichtsentscheidung nun ein unmittelbarer Arbeitsauftrag an Niedersachsens Landesregierung ab: „Wir erwarten, dass die Landesregierung nun schnellstmöglich einen Gebührentatbestand nach Vorbild der 'Bremer Polizeigebühr' auf den Weg bringt. Es wäre in Zeiten knapper Kassen unverantwortlich, zu Gunsten weniger profitorientierter Clubs weiterhin auf diese rechtssicher zu erzielenden Einnahmen zu verzichten“, so Vermöhlen.

Im Jahr 2015 stellte Bremen der Deutschen Fußball Liga (DFL) erstmals eine Gebührenrechnung für den Polizeieinsatz beim Bundesligaderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV aus (ca. 385.000 Euro). Seitdem folgten Bescheide für sechs weitere Hochrisikospiele. Die Gesamtforderungen an die DFL summieren sich inzwischen auf rund drei Millionen. Euro.

Vereinen ist es nicht gelungen,
Maßnahmen auf den Weg zu bringen

Auch in Niedersachsen fallen immer wieder Millionensummen für Polizeieinsätze in Zusammenhang mit einer Handvoll Hochrisikospielen an. Den betroffenen Vereinen ist es bisher nicht gelungen, wirksame Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um den notwendig erscheinenden Polizeiaufwand zu begrenzen. Eine Kostenbeteiligung der Clubs erscheint dem Bund der Steuerzahler daher auch in Niedersachsen alternativlos.

Mit der Forderung nach einer Beteiligung des Profi-Fußballs an den Polizeikosten für Hochrisikospiele steht der Bund der Steuerzahler nicht alleine da. Auch die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe der Länder und des Bundes sprachen sich im Herbst 2021 für die Einführung eines entsprechenden Gebührentatbestands aus.

BdSt schlägt bundesweiten
Polizeikosten-Fonds der DFL vor

Bisher hat einzig die Freie Hansestadt Bremen Gebührenbescheide an die DFL zur anteiligen Kostenbeteiligung bei Hochrisikospielen versendet. Die DFL hat diese Gebühren wiederum dem SV Werder Bremen in Rechnung gestellt.

Folgen für Veranstalter von Konzerten,
Volksfesten und Weihnachtsmärkten?

Sorgen, dass künftig auch die Veranstalter von Konzerten, Volksfesten oder Weihnachtsmärkten mit Gebührenbescheiden der Polizei rechnen müssten, hält der Bund der Steuerzahler für unbegründet. So sieht das Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG) eine Gebühr ausschließlich für Veranstaltungen vor, an der voraussichtlich „mehr als 5.000 Personen zeitgleich teilnehmen“ und ein zusätzlicher Einsatz von Polizeikräften „wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen“ erforderlich werde.

Dass nicht zwangsläufig jede Veranstaltung mit mehr als 5.000 Besuchern unter diese Definition fällt, werde schon daraus ersichtlich, dass die Freie Hansestadt Bremen nicht für jedes Heimspiel von Werder Bremen einen entsprechenden Gebührenbescheid an die DFL versendet.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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