Tostedt
Rechtsanwalt soll Nachtabschaltung in der Gemeinde verhindern
Jetzt lässt Arno Westerwick die Anwälte "sprechen". Der ehemalige CDU-Ratsherr hat einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht eingeschaltet, um gegen die vom Tostedter Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Nachtabschaltung vorzugehen. Wie mehrfach berichtet, sollten auf Gemeindegebiet die Straßenlaternen in den Wohngebieten bis zum 30. September von 0 bis 4 Uhr ausgeschaltet werden. Allerdings handelt es sich dabei zunächst um eine Testphase, deren Start mehr als holprig verlief, weil kurzfristig 37 Schaltkästen geprüft und nachjustiert werden mussten. Von der Nachtzabschaltung ausgenommen sind die Orsdurchfahrt B75, die Landesstraßen, Fußgängerüberwege, Bahnübergänge und P+R-Anlagen sowie Niedersachsenstraße, Harburger Straße, Am Bahnhof, Am Sande und Himmelsweg.
Arno Westerwick sieht durch die nächtliche Abschaltung die Verkehrssicherungspflicht und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger in Tostedt verletzt. Zudem entstünde "erheblicher finanzieller Aufwand", weil an jeder Laterne im Gemeindegebiet, die nachts nicht durchgehend leuchtet, das Verkehrszeichen Nr. 394 ("Laternenring") angebracht werden müsste.
"Im Kommunalbericht 2017 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs wurde Tostedt eine wirtschaftliche Straßenbeleuchtung bescheinigt. Die meisten Straßenlaternen sind mit LED-Birnen ausgestattet worden", so Westerwick.
Zudem plant Arno Westerwick eine Unterschriftensammlung. Die Unterschriftenlisten und der Bericht der Kommunalprüfung können bei ihm angefordert und/oder abgeholt werden:
- Büro- und Buchhaltungsservice Nordheide GmbH, Friedrich-Vorwerk-Straße 15, 21255 Tostedt;
- SE Biomarkt Tostedt, Kastanienallee 7, 21255 Tostedt.
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