Schulpflicht bei Flüchtlingen: Das Dilemma vieler Zuständigkeiten
(bim). Fast täglich müssen sich Behörden und Ehrenamtliche bei der Arbeit mit Flüchtlingen auf neue Herausforderungen einstellen. Eine ergibt sich bei jungen Flüchtlingen, die nicht nur adäquat untergebracht und betreut, sondern auch beschult werden müssen.
Wie bei vielen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Flüchtlingen von der Krankenversorgung bis zur Vermittlung in Arbeit ergeben, sind ein Problem der deutschen Gründlichkeit auch hier die unterschiedlichen Zuständigkeiten.
Der Landkreis ist als Schulträger für die Immobilien der Bildungseinrichtungen und die Schülerbeförderung zuständig. Die Zuordnung der Flüchtlinge auf die Schulen und Schulformen fällt in den Aufgabenbereich der Schulbehörden („Kulturhoheit“). Zudem werden die jungen Flüchtlinge von unterschiedlichen Trägern betreut. Und: Auch wenn die ausländischen Kinder und Jugendlichen bereits im Landkreis leben, sind sie erst schulpflichtig, sobald sie offiziell zugewiesen sind.
Kürzlich setzten sich daher alle Verantwortlichen - Dezernenten aller Schulformen, Vertreter der Landkreise, der Jugendämter und der freien Träger - an einen Tisch, um Strategien zu entwickeln.
„Die Beschulungssituation ist ein wichtiges Thema. Die Jugendlichen, die wir kennenlernen, sind alle leistungsbereit. Sie wollen Deutsch lernen, zur Schule gehen und ihr Leben in die Hand nehmen. Sie erhalten durch die Schule eine verbindliche Tagesstruktur und haben das Gefühl, etwas zurückzugeben, wenn sie sich einbringen“, so die Erfahrung von Ekkehard Voppel (56), Einrichtungsleiter der größten Jugendhilfeeinrichtung im Landkreis Harburg, dem Friedenshort in Tostedt, die derzeit 46 junge Flüchtlinge im Alter zwischen 14 und 18 Jahren betreut.
Zwei- bis vier Mal pro Woche erhalten jeweils rund 20 Jugendliche, deren Muttersprache Farsi, Urdu, Paschtu oder Arabisch ist, im Friedenshort durch Ehrenamtliche Deutschunterricht. Mit Grundschulmethoden wie dem Singen des ABC oder dem Erlernen von Floskeln wie: „Wie geht es Ihnen?“ werden die jungen Ausländer an die ihnen fremde Sprache herangeführt.
Neben der Sprache sei es das A und O, den jungen Menschen Sicherheit zu vermitteln, sagt Ekkehard Voppel. „Es braucht eine Zeit, bis die Jugendlichen Vertrauen fassen, weil sie von den Erwachsenen auf ihrer Flucht nur belogen, betrogen und ausgeraubt wurden“, so Voppel.
So wissbegierig und lernbereit die jungen Flüchtlinge auch sind, die größten Fortschritte würden sie in der Schule machen, weiß Voppel. Zumindest für die rund 100 unbegleiteten Flüchtlinge im Kreis gebe es in den kommenden Tagen ausreichend Schul-Plätze.
Anders geht es den Kindern der afghanischen Familie Eslamie, die in Moisburg eine neue Heimat gefunden haben. Während das jüngste Kind inzwischen die Grundschule in Neu Wulmstorf besucht, warten vier ältere Geschwister auf die Möglichkeit, eine Sprachlernklasse an einer Berufsbildenden Schule zu besuchen.
Generell entscheidet der Elternwille bzw. bei unbegleiteten Minderjährigen der gesetzliche Vormund darüber, in welche Kindertagesstätte oder Schule das Kind gehen soll, wobei natürlich die Gemeinden, die Flüchtlingssozialarbeiter und Ehrenamtlichen vor Ort häufig vermitteln und beraten. Zunächst übernimmt die Schule eine erste Einordnung der Kinder hinsichtlich Sprachförderbedarf als Voraussetzung zur Teilnahme am Unterricht. Einzelne Kinder können dann zusätzliche Förderstunden Deutschunterricht bekommen, oder bei größeren Anmeldezahlen gehen sie in sogenannte Sprachlernklassen, die von der Schule jahrgangsübergreifend ab zehn Schülern eingerichtet werden können. Das wird bei der Landesschulbehörde angemeldet, die dafür ein entsprechendes Stundenkontingent zusätzlich bereit stellt, sodass entsprechend Lehrkräfte eingestellt werden können, informiert Kreissprecher Johannes Freudewald.
• Im Landkreis Harburg gibt es (Stand: 12. Februar 2016) insgesamt 491 minderjährige Ausländer mit Flüchtlingshintergrund mit unterschiedlichem Aufenthalts- und Asylverfahrensstatus, davon sind 363 im schulpflichtigen Alter. Sie kommen überwiegend aus Syrien, Afghanistan, Irak, Kosovo und Serbien.
Derzeit existieren im Landkreis Harburg Sprachlernklassen in folgenden Schulen: Gymnasium Winsen, Oberschule Salzhausen, Grundschule Meckelfeld, Oberschule Meckelfeld, Grund- und Hauptschule Seevetal, Hauptschule Tostedt sowie Grundschule und Hauptschule Neu Wulmstorf. Die Gymnasien in Salzhausen und Neu Wulmstorf werden bald auch eigene Sprachlernklassen einrichten. Darüber hinaus haben die Berufsbildenden Schulen spezielle Sprachförderklassen, sogenannte Sprintklassen, die Sprachförderung mit beruflicher Qualifizierung in Praktika verbinden, eingerichtet: vier Klassen in der BBS Buchholz und drei Klassen in der BBS Winsen.
• Im Landkreis Stade gibt es (Stand: 4. Februar 2016) insgesamt 523 minderjährige Ausländer mit Flüchtlingshintergrund und unterschiedlichem Aufenthalts- und Asylverfahrensstatus, davon sind 355 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Sie stammen überwiegend aus Serbien, Syrien, Albanien, Kosovo, Montenegro und Russland.
Es wurden sieben Sprachlernklassen an den Integrierten Gesamtschulen Stade und Buxtehude, der KGS Elbmarschen und dem Gymnasium Halepaghen-Schule eingerichtet. Im Rahmen der Sprintklassen gibt es zwei Kurse an der BBS Buxtehude und einen Kursus an der BBS I in Stade.
Besonderheit im Landkreis Stade: Die Spracherwerbsförderung (finanziert aus Haushaltsmitteln des Landkreises Stade, im Jahr 2016 mit 400.000 Euro) findet derzeit an 40 Schulen und Schulzentren im Landkreis statt. Dort werden 30 Unterrichtskräfte von den beiden Volkshochschulen Stade und Buxtehude eingesetzt. Von den derzeit gemeldeten 450 Schülerinnen und Schülern werden bereits 350 im Spracherwerb gefördert. Für 60 ist die Förderung schon geplant und wird kurzfristig eingerichtet, teilt Kreissprecher Christian Schmidt mit.
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