Steuern in der Samtgemeinde Tostedt
Gegen Festsetzung und Betrag kann Einspruch erhoben werden
bim. Tostedt. Die Samtgemeinde Tostdt gibt die Festsetzung von Grund- und Gewerbesteuern der Mitgliedsgemeinden für das Jahr 2018 bekannt.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Einsprüche, die sich gegen den Steuermessbetrag richten, sind direkt beim Finanzamt Buchholz, Bgm.-Adolf-Meyer-Straße 5, 21244 Buchholz, einzulegen.
Durch die Einlegung von Rechtsmitteln (Einspruch gegen den Steuermessbescheid / Klage gegen den Steuerbescheid) wird die Verpflichtung zur Zahlung der angeforderten Beträge nicht aufgehoben.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.