Steuern in der Samtgemeinde Tostedt

Foto: Samtgemeine Tostedt / Tabelle: MSR

Gegen Festsetzung und Betrag kann Einspruch erhoben werden

bim. Tostedt. Die Samtgemeinde Tostdt gibt die Festsetzung von Grund- und Gewerbesteuern der Mitgliedsgemeinden für das Jahr 2018 bekannt.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Einsprüche, die sich gegen den Steuermessbetrag richten, sind direkt beim Finanzamt Buchholz, Bgm.-Adolf-Meyer-Straße 5, 21244 Buchholz, einzulegen.
Durch die Einlegung von Rechtsmitteln (Einspruch gegen den Steuermessbescheid / Klage gegen den Steuerbescheid) wird die Verpflichtung zur Zahlung der angeforderten Beträge nicht aufgehoben.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

Webseite von Bianca Marquardt
Bianca Marquardt auf Facebook
Bianca Marquardt auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

10 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.