Tostedt
Straßenbeleuchtung jetzt oder später sanieren?

Symbolbild | Foto: Adobe Stock / blickfang

Um den Masterplan für das Sanierungskonzept der Straßenbeleuchtung geht es in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Wegeausschuss am Dienstag, 23. Januar 2024, um 18 Uhr im Rathaus-Sitzungsraum, Schützenstraße 26a.

Wie mehrfach berichtet, gibt es seit Einführung der sogenannten Nacht-Abschaltung, mit der die Gemeinde Tostedt als Vorbild in Sachen Energieeinsparung vorangehen wollte, kontroverse Diskussionen. Im vergangenen November hatte die Firma CL Design GmbH im Fachausschuss ein Sanierungskonzept vorgestellt. Die in der Sitzung vorgetragenen Anregungen wurden in die Variante 5 aufgenommen. Schwerpunkt dieses Entwurfs ist der flächendeckende Einsatz von Kofferleuchten. Hauben- oder Designleuchten sind nur noch im Ortskern vorgesehen. Zylinderleuchten sollen nur noch dort zum Einsatz kommen, wo eine 360-Grad-Beleuchtung erforderlich ist.

Für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie und eines Masterplanes für die Sanierung der Straßenbeleuchtung hat die Verwaltung Fördermittel aus der Kommunalrichtlinie beantragt. Ein Förderbescheid liegt jedoch nicht vor. Auch für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen sollten Mittel aus der Kommunalrichtlinie beantragt werden. Das Förderprogramm ist allerdings aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 bis auf Weiteres ausgesetzt. Ob und wann Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, ist nicht bekannt. Laut Verwaltung könnten keine neuen Vorhaben bewilligt bzw. Maßnahmen vorzeitig begonnen werden. Die Annahme von Anträgen pausiert.
Daher muss die Politik jetzt abwägen, ob die Sanierung ohne die Förderung begonnen werden soll. "Ein positiver Förderbescheid für aktuell laufende Anträge im Jahr 2024 scheint sehr unwahrscheinlich. In jedem Falle ergäbe sich eine erhebliche zeitliche Verzögerung, da derzeit keine Anträge angenommen werden und ein Förderbescheid abgewartet werden müsste", heißt es in der Vorlage. Die Umsetzung der Sanierung würde sich zeitlich erheblich verschieben.

Der „Schaden“ durch fehlende Förderung könne aber durch einen schnellen Projektbeginn insoweit begrenzt werden, alsdass die Einsparungen bereits im Winter 2024/25 zu Buche schlagen.

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Verkehrsberuhigung
in der Poststraße


Weiterhin geht es u.a. um Verkehrsberuhigung in der Poststraße. Dort gilt seit mehr als 20 Jahren zwischen der B75 und dem Baumschulenweg Tempo 30. An den Einmündungen zu den Straßen Im Stocken und Am Helferichheim wurden Fußgängerüberwege/Straßeneinengungen baulich angelegt. 2019 wurde die gesamte Poststraße mit den angrenzenden Straßen in eine Tempo-30-Zone umgewandelt.
Allerdings erhält die Verwaltung weiterhin Rückmeldungen, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit durch die Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten werde. Daher soll über bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit nachgedacht werden.
Eine Verkehrsmessung zwischen Mai und Juli 2023 an den Standorten Poststraße 32c sowie Poststraße 71 ergab, dass sich die Gesamtzahl der Fahrzeuge von 5.000 am Tag im Jahr 2000 auf nun 1.100 erheblich reduziert hat.
Die Geschwindigkeiten nach V 85 liegen bei 38 bis 43 km/h. "Die V 85 zeigt an, welche Geschwindigkeit von 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer/innen nicht überschritten wird.) Die vorgeschriebenen 30 km/h wurden von 15 Prozent der Fahrzeugführer mit mehr als acht km/h überschritten. Im Vergleich stellt dies jedoch eine geringe Überschreitung dar, bei der grundsätzlich keine Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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