Tostedt will keinen weiteren Lebensmittelmarkt in der Zinnhütte
bim. Tostedt. Der Rat der Gemeinde Tostedt hat jetzt die nunmehr neunte Änderung des Bebauungsplanes"Gewerbegebiet Zinnhütte" beschlossen. Diesmal ging es aber nicht um eine Gewerbeansiedlung, sondern um den Ausschluss von Einzelhandel mit Sortimenten, wie es sie auch innerorts gibt. Damit soll das Gleichgewicht zwischen Ortskern und Zinnhütte gewährleistet werden.
Wie wichtig diese, vor Monaten von der Verwaltung vorbereitete planerische Maßgabe ist, zeigt eine aktuelle Bauvoranfrage vom Juli. Das Unternehmen Netto möchte einen Lebensmittelmarkt mit rund 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche auf dem Gelände des abgebrannten Gebrauchtwagenhandels und damit außerhalb der bereits festgesetzten Sondergebiete (Zinnhütte 1 sowie Zinnhütte 9, 11 und 13) errichten.
Daher beschloss der Rat außerdem nun zusätzlich eine Veränderungssperre, sodass bis zu zwei Jahren keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden dürfen, die bis dahin nicht genehmigt sind. Damit hat die Gemeinde Zeit, städtebauliche Ziele für das Gebiet zu formulieren. Etwa, ob dort Freizeitzentren oder Bereiche für Wohnbebauung statt Einzelhandels ermöglicht werden sollen.
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