Uneinigkeit bei Naturschutzgebietsausweisung "Mittleres Estetal"
bim. Holvede. Muss es unbedingt ein Naturschutzgebiet sein, oder reicht es aus - wie in mehreren Nachbar-Landkreisen geschehen - einige Bereiche als Landschaftsschutzgebiet, gegebenenfalls mit Vertragsnaturschutz, auszuweisen? Eine langwierige Diskussion um die Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Mittleres Estetal“ gab es jetzt im Kreisumweltausschuss im Gasthaus Heins in Holvede. 220 Seiten mit 165 Einwendungen von Bürgern und Behörden waren eingegangen, die meisten von Privatleuten. Bis November soll die Kreisverwaltung nun prüfen, ob drei besondere Betroffenheiten von Anliegern durch andere Gebietsgrenzen gelöst werden können und vernünftiges Kartenmaterial vorlegen, aus dem die schützenswerten und zu vernetzenden Lebensraumtypen klarer hervorgehen.
Hintergrund: Die Kreisverwaltung wurde von der Politik im Juli 2012 damit beauftragt, das Verfahren zur EU-konformen Sicherung des Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietes „Este, Bötersheimer Heide, Glüsinger Bruch und Osterbruch“ einzuleiten. Das soll mit der Ausweisung von drei Naturschutzgebieten (NSG) erfolgen - dem NSG „Mittleres Estetal“, dem NSG „Oberes Estetal“ und dem NSG „Glüsinger Bruch und Osterbruch“.
Aus der ursprünglich angedachten NSG-Ausweisung herausgenommen wurde die „Esteinsel“ im Ortskern der Gemeinde Moisburg, da die Häuser vom NSG umschlossen worden wären und es keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr gebe. Beim Thema Grünlandnutzung hatten Pferdehalter die Befürchtung, dass Pferdehaltung im FFH-Gebiet nicht mehr möglich wäre. „Das ist so nicht richtig“, erklärte Detlef Gumz, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) beim Landkreis. Der größte Grünlandanteil falle in die Kategorie C ohne besondere Vegetationstypen, auf dem Pferdehaltung nicht eingeschränkt werde, oder in die Kategorie B mit bereits geschützten Biotopen, wo eine Pferdehaltung mit Zustimmung der Naturschutzbehörde erlaubt sei. Lediglich auf sechs Prozent der privaten Grünlandflächen sei Pferdehaltung verboten.
Besonders sauer sind die Anwohner der Breitensteiner Allee in Hollenstedt, die auch ein Veto - gestützt von 38 Unterschriften - eingereicht hatten. „Sie hätten nur den Hollenstedter und Moisburger Ortskern rausnehmen müssen“, erklärte ein Anwohner stinksauer. Unter den Einwendern ist auch eine Familie, der mit der Naturschutzgebietsausweisung ein laut Flächennutzungsplan von 1974 möglicher Bauplatz weggenommen würde, und ein Waldbauer aus Bötersheim, der in der Waldbewirtschaftung mit Douglasien eingeschränkt werden könnte mit massiven finanziellen Einbußen als Folge.
Eine Bebauung auf der gewünschten Fläche sei bereits heute nicht möglich, da es sich um einen schützenswerten FFH-Lebensraumtyp handele, so Gumz. Beim Wald in Bötersheim sei es darum gegangen, eine Gebietsgrenze zu finden, die für den Grundstückseigentümer und Außenstehende erkennbar sei, erläuterte Gumz.
„Wenn wir das durchziehen, hat das Enteignungscharakter“, kritisierte Willy Isermann (CDU), der im Namen von CDU und Wählergemeinschaft (WG) dafür plädierte, die genannten, „nachträglich eingezeichneten Flächen“ wieder rauszunehmen. Er verwies zudem auf Ausführungen auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), nach denen sehr viele Landschaftsschutzgebiete als FFH-Gebiete anerkannt worden seien. Unverständnis äußerten auch Hans-Joachim Mencke und Andrea Röhrs (beide CDU) darüber, dass in den Landkreisen Lüneburg, Rotenburg und Heidekreis in den Bereichen der Ilmenau-, Wümme- und Luheniederung die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten möglich sei, wohin gegen sich der Schutzstatus an der Grenze zum Kreis Harburg abrupt ändere und in einer NSG-Ausweisung münden solle.
Detlef Gumz betonte mehrfach, dass seine Behörde bei der Ausweisung hinsichtlich Grenzziehung und Ordnungsgebung mit viel Augenmaß gearbeitet habe. „Ich stehe nicht zur Verfügung, etwas auf den Weg zu bringen, was nicht rechtssicher ist“, meinte er. Denn die Befürchtung steht im Raum, dass zu lasche Schutzgebietsausweisungen von der EU kassiert werden. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung bzw. Sicherung der FFH-Gebiete läuft bereits.
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