Justizministerium Niedersachsen
Verfassungs-Check vor Richter-Einstellung
(bim/nw). Dr. Bernd Althusmann, Landesvorsitzender der CDU Niedersachsen, spricht sich dafür aus, dass vor der Einstellung von neuen Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt wird. Dasselbe Vorgehen ist bereits bei Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeidienst geplant. Dazu sagt Justizministerin Barbara Havliza (CDU):
„Ich begrüße diesen Vorstoß. Rechtsstaat und Rechtsstaatlichkeit sind elementare Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Der Justiz kommt dabei eine herausgehobene Stellung zu. Diese besondere Rolle macht das Grundgesetz deutlich: Richter sind danach für die Rechtsprechung nicht einfach nur zuständig, sie ist ihnen 'anvertraut'."
Die Richterschaft in Niedersachsen gebe bislang keinen Anlass, ihr zu misstrauen. Allerdings ließen Fälle in anderen Bundesländern aufhorchen. "Ich denke hier zum Beispiel an die aktuelle Diskussion in Sachsen", so Havliza. Das sächsische Justizministerium will aktuell verhindern, dass der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wieder als Richter in Sachsen arbeitet. Und Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) will den vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten eingestuften Richter in den Ruhestand versetzen.
"Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes im Rahmen des Einstellungsverfahrens zu nutzen, ist ein wichtiger Schritt, um die Justiz und die Gesellschaft auch in der Zukunft vor demokratiefeindlichem Gedankengut zu schützen. Die Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, müssen wir nutzen", erklärt Havliza.
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