Tostedt
Vorstellung einer überarbeiteten Schulentwicklungsplanung
Die Vorstellung einer überarbeiteten Fassung der Schulentwicklungsplanung für die Samtgemeinde Tostedt haben jetzt Karin Plate und Andreas Dyck (beide CDU) beantragt.
Rückblick: Seit 2009 besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr zur Aufstellung eines Schulentwicklungsplans. Anfang 2021 hatte die damalige CDU/WGW-Gruppe wegen der anstehenden Sanierung und Erweiterung der Grundschule Dieckhofstraße sowie der dynamischen Entwicklung der Schülerzahlen eine Schulentwicklungsplanung beantragt. Laura Sophie Carstens und Erster Samtgemeinderat Stefan Walnsch von der Verwaltung hatten damals einen fast hundertseitigen Schulentwicklungsplan für die Samtgemeinde Tostedt vorgelegt, der vom Rat im Juni 2021 zur Kenntnis genommen wurde.
Prognosen bis 2026 gingen
manchem nicht weit genug
Dennoch gingen manchem Politiker und Elternvertreter die Prognosen bis 2026 nicht weit genug. Eine Ergänzung um die Geburtenschätzung bis 2031 und die Auswirkung der geplanten Baugebiete sollte noch erfolgen. Das ist bislang nicht geschehen.
Nun würde u.a. durch den Angriffskrieg auf die Ukraine ein Anstieg der Schülerzahlen und eine Veränderung der Zahlengrundlage erwartet. Das erfordere eine zeitnahe Überarbeitung der Schulentwicklungsplanung, meinen Karin Plate und Andreas Dyck.
Es fehlen Krippen-
und Kitaplätze
"Allein die in der letzten Sitzung des Jugend-, Senioren-, Sozial- und Sportausschusses im Februar vorgestellte Belegungsstatistik hat parallel offenbart, dass in der Samtgemeinde Tostedt 102 Kindergartenplätze und 90 Krippenplätze fehlen und dieser Bedarf mit der bisher erfolgten Bedarfsplanung nur teilweise erkannt wurde", betonen die CDU-Ratsmitglieder.
"Es ist zu erwarten, dass die Planungen für die Grundschulen in der Samtgemeinde Tostedt ebenfalls nicht mehr aktuell sind und überarbeitet werden müssen. Auf der Grundlage einer Überarbeitung der Schulentwicklungsplanung muss die Politik den Bedarf für Sanierungen/Erweiterung an vorhandenen Gebäuden und die eventuell erforderliche Planung neuer Grundschulstandorte beurteilen können."
Zur Not Planung
extern vergeben
Sollte die Erstellung der Schulentwicklungsplanung aus personellen Gründen nicht mehr in Eigenregie erfolgen können, soll die Samtgemeinde eine entsprechende Planung extern vergeben und erforderliche Mittel gegebenenfalls über einen Nachtrag in 2023/24 bereitstellen.
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