Tostedt
Wegeränder nur alle zwei Jahre mähen
Das Insektensterben beschäftigt seit mehreren Jahren viele Menschen. Allerdings ist für manche Bürger nicht ansehnlich, was am Wegesrand zum Schutz der Insekten stehengelassen wird. Doch sind es genau diese trockenen Stängel, deren Hohlräume von Insekten als Brut- und Rückzugsort genutzt werden und daher erst im folgenden Frühjahr entfernt werden sollen. Kürzlich hat die Politik erneut einen - bislang theoretischen - Anlauf unternommen für eine reduzierte Pflege der Wegränder an Gemeindeverbindungsstraßen unter Einhaltung der Aspekte der Verkehrssicherheit.
Projekt zur Wegerandpflege
2022 hat die Samtgemeinde in einem Abschnitt der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 20 (Welle - Todtshorn / Moorstraße) in Kooperation mit dem Arbeitskreis Naturschutz (AKN) und der Gemeinde Otter als Eigentümerin der Wegeparzelle ein Projekt zur Wegrandpflege und -bepflanzung gestartet - im ersten Anlauf mit mäßigem Erfolg. Erst wurden die Pflöcke, die die Grenze zwischen öffentlichem Weg und dem angrenzenden Acker markierten, zweimal entfernt und der Randstreifen dann auch noch landwirtschaftlich bearbeitet. Das zeigt den Aufwand für die Verwaltung - vom Vermessen eines Wegrandes per GPS, um erkennbare „landwirtschaftlich übernutzte“ Ränder dem Wegrand zurückzuführen, sowie Gespräche und teils kontroverse Auseinandersetzungen mit den angrenzenden Nutzern.
Potential für Biodiversität
Die Wegränder entlang der 34 Gemeindeverbindungsstraßen in der Samtgemeinde haben eine Gesamtlänge von ca. 77 Kilometern. Hier sieht die Verwaltung großes Potential, die Biodiversität zu steigern. In der bisherigen Praxis wird oftmals der komplette Wegrand gemäht, was einen unnötigen und enormen Verlust an Lebensraum und damit Artenvielfalt bedeutet. Ziel soll zunächst sein, den Mährhythmus zu verändern, um nicht jedes Jahr und überall zu mähen, sondern nur alle zwei Jahre und nur in einer Breite von 1,20 Metern.
Einen guten Ansatz für ein Konzept zur Pflege der Wegränder hat der AKN unter Federführung von AKN-Mitglied Karsten Müller entworfen.
Einige der Eckpunkte für die Wegrandpflege entlang der Gemeindeverbindungsstraßen:
- Um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, soll ein beidseitiger Randstreifen von 1,20 Metern neben der Fahrbahn freigehalten werden.
- Die Restflächen der beidseitigen Randstreifen werden im zweijährigen Wechsel gemäht. Diese Mahd erfolgt nicht vor Ende der Brut- und Setzzeit am 15. Juli und möglichst bis Ende September.
- Die Mahd / Pflege der Randstreifen erfolgt ausschließlich durch den Bauhof bzw. durch von der Samtgemeinde beauftragte Dritte.
- Die Bevölkerung wird über das neue Konzept angemessen informiert.
- Randstreifen mit Gräben sind gesondert zu betrachten, die Sicherstellung der Vorflut hat Vorrang. Dies fällt in die Weiterentwicklung des Pflegekonzeptes.
- Ökologisch wertvolle Abschnitte werden markiert (AKN) und gesondert behandelt.
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