Wie viele Eltern werden einen Krippenplatz einklagen?

Ab dem 1. August können Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern einen Krippenplatz einklagen | Foto: Lagom@fotolia
  • Ab dem 1. August können Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern einen Krippenplatz einklagen
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(bim). Kann eine Kommune ab 1. August keinen Krippenplatz zur Verfügung stellen, haben Eltern die Möglichkeit, ihn einzuklagen - oder Anspruch auf Entschädigung. Rechtsgrundlage dafür ist das Kinderförderungsgesetz (KiföG).
Hintergrund: Die Bundesregierung hat den Kommunen vorgegeben, für 35 Prozent der Kinder zwischen einem und drei Jahren Krippenplätze bereitzustellen. So hoch schätzte der Bund 2007 den Bedarf ein. Nach Meinung von Experten ist er aber doppelt so hoch. In den meisten Kommunen wurden inzwischen erhebliche Anstrengungen unternommen, das Ziel zu erreichen.
Doch werden die Plätze ausreichen? Und was kommt auf die Städte und Gemeinden zu, wenn viele Eltern klagen? Darauf gibt es noch von keiner Kommune im Kreis eine klare Antwort.
"Die meisten der kleinen und mittleren Kommunen werden den Rechtsanspruch erfüllen. Probleme wird es in größeren Städten geben, denn je größer eine Kommune, desto stärker die Nachfrage", so Berthold Ernst, Geschäftsführer des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB).
Das habe eine Umfrage des Niedersächsischen Städtetags und des NSGB ergeben, an der sich rund 250 Kommunen beteiligten. Allerdings, so Ernst, müssten die Eltern für einen Krippenplatz evtl. auch mal weiter fahren oder auf einen Tagespflegeplatz zurückgreifen.
Darüber, welche Konsequenzen auf Kommunen zukommen, die nicht genügend Betreuungsplätze vorhalten, streiten sich laut NSGB-Geschäftsführer die Geister. Fakt ist: Ein Krippenplatz kann ab 1. August eingeklagt werden. Ernst wiegelt aber ab: "1996 hatten wir mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz die gleiche Thematik. Mir ist in Niedersachsen seither kein Schadenersatzurteil bekannt."
Bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs stellt sich auch die Frage, ob ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. "Die Erzieherproblematik werden wir demnächst an das Kultusministerium herantragen. Das Berufsbild muss attraktiver gemacht und möglicherweise müssen auch andere Kräfte nachqualifiziert werden", so Ernst.

Und so stellt sich die Situation in den Kommunen dar:
Stadt Buchholz: Hier gibt es zum 1. August 248 Plätze. Alle Krippenplatzwünsche können erfüllt werden. 2014/2015 rechnet die Stadt mit weiterer Nachfrage. Daher ist geplant, im Kindergarten Sprötze eine Kindergartengruppe in eine Krippengruppe mit 15 Plätzen umzuwandeln.
Stadt Winsen: Es gibt 229 Krippenplätze. Weitere 50 Plätze sind in Bau bzw. in der planerischen Vorbereitung. Bis auf zwei sind alle aktuell vorhandenen Plätze vergeben.
Samtgemeinde Tostedt: Bis August wird es in der Samtgemeinde 152 Plätze in Krippen oder altersübergreifenden Gruppen geben (Betreuungsquote: 33 Prozent). Weitere 45 Plätze sollen bis 2014/2015 entstehen. Im Februar lagen 104 Krippenanmeldungen vor. Nach Ende der Meldefrist werden voraussichtlich 35 bis 45 Eltern keinen Krippenplatz erhalten.
Gemeinde Seevetal: Hier sollen bis zum Herbst 275 Plätze zur Verfügung stehen, bis Ende 2014 sollen es 305 werden. Hinzu kommen rund 100 Plätze in der Tagespflege. In Seevetal haben rund 650 Kinder Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Der Versorgungsgrad liegt derzeit bei rund 62 Prozent. Für Hittfeld sind noch Kapazitäten frei.
Buxtehude: Es stehen insgesamt 414 Krippen- und Tagespflegeplätze zur Verfügung, Angebot und Nachfrage seien nach derzeitigem Stand ausgeglichen, so die Information aus der Verwaltung.
Stade: insgesamt 341 Krippen- und Tagespflegeplätze. Einschließlich der bis zum Herbst startenden Einrichtungen gibt es 62 freie Krippenplätze.
Harsefeld: Von den 115 Plätzen stehen derzeit noch sechs zur Verfügung.
Landesweit liegt die Zahl der Krippenplätze einschließlich der Tagespflege laut der jüngsten Erhebungen des niedersächsischen Kultusministeriums bei 56.000, das mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Ausbauziel liegt bei 62.000 Plätzen. Vom ursprünglichen Fördervolumen für die Kommunen in Höhe von 94 Millionen Euro stehen noch ca. 29 Millionen Euro für 2013 und 2014 zur Verfügung.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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